Das neue Infektionsschutzgesetz sieht für Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime weitere Meldepflichten vor. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium setzt sich beim Bund für eine praxistaugliche Umsetzung der Regelungen ein.
Mit den neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurden für etliche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime, weitere Pflichten zur Kontrolle von 3G(genesen, geimpft, getestet)-Nachweisen geschaffen. Dazu gehört, dass die Einrichtungen umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen müssen, wie zum Beispiel Meldungen zur Anzahl von Testungen und Impfquoten an die Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg.
Praxistaugliche Umsetzung der Regelungen gefordert
„Die neuen Regelungen sind für die Einrichtungen und die Behörden eine Belastung. Wir brauchen hier eine Umsetzung mit Augenmaß und keine weiteren Meldepflichten, die das medizinisch-pflegerische Personal von der Patientenversorgung fernhalten“, betonte der Amtschef des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl, am 24. November 2021 in Stuttgart. „Aus diesem Grund werden wir auf den Bund zugehen und eine gemeinsame Linie für eine praxistaugliche Umsetzung der Regelungen einfordern. Bis dahin können die Regelungen nicht im vom Bund vorgeschriebenen Umfang vollzogen werden.“
Es ist geplant, die Regelungen schrittweise und vorerst nur in Teilbereichen mit vulnerablen Gruppen, beispielsweise in den stationären Einrichtungen der Altenpflege, umzusetzen. „Wir werden bezüglich der Umsetzung auf die einzelnen Bereiche zugehen und gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten“, so Lahl abschließend.
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