Tierschutz: Stachelhalsbänder für Hunde und Badebeutel für Katzen schaden den Tieren

Die Landesbeauftragte für Tierschutz mahnt den Verkauf von Krallenschutzkappen und Badebeuteln für Katzen sowie von Elektrohalsbändern für Hunde an. In Deutschland gibt es derzeit kein Prüfverfahren, welches den Verkauf von tierschutzwidrigem Zubehör für Tiere reguliert.

Der seit einigen Jahren zu beobachtende Zuwachs von Heimtieren führte nicht erst seit der Coronapandemie auch zu einem steigenden Angebot und Nachfrage an Zubehörartikeln für Tiere. Sind einige Artikel innovative Erleichterungen im Alltag mit seinem Heimtier, gibt es Produkte, deren Anwendung von tierschutzrechtlicher Bedeutung ist. Hierzu zählen neben Krallenschutzkappen für Katzen auch Elektrohalsbänder sowie Stachelhalsbänder für Hunde. In Deutschland gibt es kein Prüfverfahren, welches den Verkauf von tierschutzwidrigem Zubehör für Tiere reguliert.

Krallenschutzkappen sollen Möbel und Halter vor Verletzungen durch Katzenkrallen schützen. Die Kappen verwehren den Tieren den artgemäßen Gebrauch ihrer Krallen und können bei Verschlucken zu gesundheitlichen Problemen führen. Nicht selten wenden Halter das Produkt an, um Tätigkeiten an Katzen auszuüben, bei denen mit größerem Widerstand des Tieres zu rechnen ist. Dazu zählt das bei Katzen leider immer häufiger praktizierte Baden. In den sozialen Medien kursieren etliche Videos, die das Baden von Katzen zeigen.

Zum Baden von Katzen werden Halskrägen und sogenannte Badebeutel, in die Katzen gesteckt werden, beworben, um Kratzen und Beißen zu verhindern. Erzwungenes Baden bedeutet für Katzen erheblichen Stress. Es werden Stressanzeichen der Katzen oft komplett übersehen oder falsch verstanden. Außer bei einer medizinischen Notwendigkeit müssen und sollen Katzen nicht gebadet werden. Sicher gibt es einige Katzen, die Wasser lieben und gern aus Wasserhähnen trinken oder mit Wasser in der Badewanne spielen. In solchen Fällen entscheiden sich die Tiere freiwillig für den Kontakt mit Wasser.

Elektrohalsbänder für Hunde sind Halsbänder, die unter Steuerung des Tierhalters dem Hund Stromimpulse zufügen und von einigen Haltern zum Bestrafen angewandt werden. Obwohl die Anwendung nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, sind die Halsbänder im Handel erhältlich. Stachelhalsbänder zeichnen sich durch innen befestigte Stacheln aus, die bei Leinenzug des Hundes zu Schmerzen führen. In der Schweiz sind diese bereits seit 2014 verboten. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung zugestimmt und sich für ein Verbot von Stachelhalsbändern und anderer für Hunde schmerzhafte Mittel positioniert. „In der Begründung beruft sich der Bundesrat auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden, denn nur eine gewaltfreie Erziehung ist zeitgemäß“, sagt die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord.

Auch bestimmte Hundeboxen für den Innenraum sind tierschutzwidrig

Neben dem leicht als tierschutzwidrig zu enthüllenden Haustierzubehör gibt es Weiteres, deren Tierschutzrelevanz einigen Tierhaltern mitunter nicht klar sein mag. Dazu zählen Hundeboxen für den Innenraum, die geschmackvoll in Möbelstücke wie Couchtische und Ablagen integriert sind und deren Produktbeschreibung die Anwendung solcher Käfige romantisieren. Dabei lassen die kleinen Käfige kein arttypisches Verhalten zu. Die Tiere können bei geschlossener Käfigtür nicht Außenreizen wie Licht, hohen Temperaturen, Lautstärke oder Bodenbeschaffenheit ausweichen und sich einer Stresssituation entziehen. Statt mit einer gewaltfreien Erziehung durch ein konsequentes Training werden Hunde oft zum Beispiel wegen mangelnder Stubenreinheit oder Trennungsangst in den Käfig eingesperrt. Dies verstärkt das Problemverhalten, statt es zu lösen. Die Tierschutzwidrigkeit des Gebrauchs dieser Boxen mit geschlossener Tür geht rechtlich eindeutig aus dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Hundeverordnung hervor. Das Inverkehrbringen von tierschutzrelevantem Zubehör bleibt jedoch weiterhin nicht ahndbar. „Natürlich benötigt jeder Tierhalter ausreichend Sachkunde, um sein Tier tierschutzkonform zu halten. Zusätzlich zur Erhöhung der Sachkunde muss ein gesetzliches Prüf- und Zulassungssystem von Zubehör und Haltungssystemen ins Tierschutzgesetz aufgenommen werden, um einen Einkauf und Einsatz aufgrund Unkenntnis zu verhindern. Auch müsste ein sanktionierbares Verkaufsverbot eingeführt werden“, so abschließend die Landestierschutzbeauftragte.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz

 

PM Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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