Eine Task Force soll den Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg entscheidend vorantreiben. Der Ministerrat hat heute (26. Oktober 2021) deren Einrichtung und Ausgestaltung beschlossen. Auftrag und Ziel der Task Force ist es, Konzepte und Schritte zu erarbeiten und umzusetzen, die die Zeitdauer halbieren, die heute von der Planung über die Genehmigung bis zur Inbetriebnahme von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vergeht.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Baden-Württemberg hat sich in seinem Klimaschutzgesetz zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Es bleiben also nur noch 19 Jahre Zeit, um dieses Ziel zu erreichen. Daher ist es zwingend notwendig, den Ausbau der erneuerbaren Energien radikal zu beschleunigen. Denn in den vergangenen Jahren sind die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Erneuerbare-Energien-Anlagen, insbesondere von Windenergieanlagen, immer langwieriger geworden. Zwischen der Entscheidung des Projektierers, eine Anlage an einem konkreten Standort errichten zu wollen, und der Fertigstellung der Anlage, vergehen zwischenzeitlich bis zu sieben Jahre und damit viel zu viel Zeit.“
Die Task Force soll diese Planungs- und Genehmigungszeiten mindestens halbieren. „Wichtig ist mir, dass die Task Force bei dieser ambitionierten Aufgabe auch Input von außerhalb der Landesverwaltung bekommt. Deshalb wird sie von externen Sachverständigen beraten und unterstützt“, so Kretschmann.
Die Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker erklärte:
„Um die im Koalitionsvertrag benannte Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, brauchen wir grundlegende Weichenstellungen beim Ausbau der regenerativen Energien. Die nächsten Jahre sind entscheidend – der Energiewende kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu. Die Task Force soll vorrangig Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie im Land umsetzen. Sie soll aber auch die Photovoltaik, Bioenergie, Wasserkraft und die tiefe Geothermie in den Blick nehmen.“
Die Konzepte und Schritte, mit denen eine Beschleunigung erreicht werden soll, sind in Form eines Arbeitsprogramms definiert und reichen von organisatorischen Maßnahmen zur Straffung der Genehmigungsverfahren über Maßnahmen zur Erhöhung der Flächenverfügbarkeit bis hin zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes. Die ressortübergreifende Task Force hat nun den Auftrag, diese Maßnahmen zu konkretisieren und schnellstmöglich ihre Umsetzung einzuleiten. Sie soll zudem gesetzliche Schwachstellen identifizieren und aufzeigen, wie diese auf europäischer beziehungsweise auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene beseitigt werden können.
Ministerin Walker betonte: „Wir müssen es schaffen, Verfahren und Prozesse zu entbürokratisieren und entscheidend zu beschleunigen. Der Bau einer Windkraftanlage muss für Projektierer planbarer, wirtschaftlicher und damit attraktiver werden.“ Den Hebel werde man hier überall ansetzen – auch bei den Flächen, die für die Anlagen gebraucht würden: „Baden-Württemberg hat eine Landesfläche von 3,6 Millionen Hektar. Für ein Windrad brauchen wir 0,5 Hektar. Wir brauchen einfach Orte, an denen die Energiewende tatsächlich umgesetzt wird.“
Kretschmann hielt außerdem fest, dass sich Baden-Württemberg auf Bundesebene weiter intensiv dafür einsetzen werde, die Verfahren transparenter, rechtssicherer und schneller zu machen. „Schon die Ergebnisse der Sondierungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung, an denen ich mitgewirkt habe, zeigen ganz klar: Es wird auf Bundesebene neuen Schwung und Ehrgeiz beim Klimaschutz geben. Das werden wir in Baden-Württemberg nutzen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“
Zusammensetzung der Task Force
Die ressortübergreifende Task Force besteht aus einem Lenkungsgremium unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei und stellvertretender Leitung des Amtschefs des Umweltministeriums. Weitere Mitglieder sind die Amtschefin und die Amtschefs von Finanz-, Innen-, Justizministerium, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sowie Verkehrsministerium und die Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft. Als ständige Beraterinnen und Berater werden zwei Vertreter der kommunalen Landesverbände sowie zwei Regierungspräsidenten hinzugezogen. Weiter besteht die Task Force aus temporär eingerichteten Fach-Arbeitsgruppen unter Leitung des jeweils federführenden Ressorts. Zunächst werden folgende Arbeitsgruppen eingerichtet: AG Organisationsstruktur (Federführung Umweltministerium/Innenministerium), AG Natur- und Artenschutz (Federführung Umweltministerium), AG Vergabeoffensive/Staatswald (bereits begonnen, Federführung Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz), AG Planungsrecht/Landesentwicklung (Federführung Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen). Die Arbeit der Task Force wird von externen Sachverständigen begleitet. Diese beraten zu verschiedenen Fragestellungen und sorgen dafür, dass entsprechende Themen jeweils in ihren Bereichen weiterverfolgt und umgesetzt werden. Die Task Force berichtet dem Kabinett regelmäßig über den Umsetzungsstand.
Ergänzende Informationen:
Das Arbeitsprogramm der Task Force umfasst zunächst u.a. die folgenden Maßnahmenfelder:
- Organisatorische Maßnahmen, um Verfahren zu straffen:
- Verbesserung der Organisation der Genehmigungsbehörden: etwa Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren durch eine höhere Standardisierung der Antragsunterlagen oder verbesserte Bearbeitungsstrukturen
- Verkürzung und Vereinfachung der Rechtsbehelfsverfahren gegen Genehmigungsbescheide. Prüfung der Schaffung eines Infrastruktur-Senats beim VGH
- Mehr Flächen für Windkraft und Photovoltaik, zum Beispiel:
Landesebene:
- Prüfung der Möglichkeiten zur Beschleunigung durch Legalplanung
- Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien über die Erstellung eines fachlichen Entwicklungsplans, einer Teilfortschreibung oder Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
- Prüfung der Öffnung von regionalen Grünzügen für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik (PV)
- Prüfung, ob eine generelle Öffnung der Landschaftsschutzgebiete in Baden-Württemberg möglich ist.
- Vergabeoffensive für Flächen im Staatswald. Ziel: bis Ende 2021 Flächen für 50 bis 60 Standorte und 2022 weitere 100 bis120 Standorte in die Verpachtung zu bringen. Vorlage aller Potentialflächen bis Dezember 2021
Bundesebene:
- Prüfung von Hemmnissen des Flugbetriebs auf Windkraftanlagen
- Änderung des Bauplanungsrechts, z. B. Aufnahme von Freiflächen-PV-Anlagen in den Katalog der privilegierten Außenbereichsvorhaben.
- Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse im Hinblick auf die Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes:
Landesebene:
- Erarbeitung eines Fachkonzepts zur Stärkung der artenschutzrechtlichen Ausnahme
- Etablieren innovativer Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen (Detektionssysteme)
Bundesebene:
- Umsetzung von Maßnahmen zur Erleichterung beim Repowering im Rahmen des Prozesses der Umweltministerkonferenz
- Gesetzliche Privilegierung der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Hinblick auf den Artenschutz auf Bundesebene (z. B. generelle Ausnahme für Klimaschutz oder gesetzliche Festlegung, dass Erneuerbare der öffentlichen Sicherheit dienen)
PM Staatsministerium Baden-Württemberg