Das Schaffen von mehr Wohnraum ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung in den kommenden Jahren. Neben den klassischen Förderprogrammen – wie etwa der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung – geht es auch darum, in diesem Bereich neue und innovative Wege zu beschreiten. Einer dieser neuen Wege sind Prämienanreize für die Kommunen, um Wohnraum zu aktivieren und bestehende Gebäude besser zu nutzen. „Wir wollen Wohnraum schaffen und dabei möglichst wenig Fläche verbrauchen“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (19. Oktober 2021) im Anschluss an die Ministerratssitzung in Stuttgart. „Dazu müssen wir die schlummernden Reserven im Bestand heben.“
Als ersten derartigen Prämienanreiz hat die Landesregierung im Juli 2020 die sogenannte Wiedervermietungsprämie eingeführt: Diese Maßnahme belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Die bisherige Bilanz sei vielversprechend, so die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: „In den ersten 14 Monaten des Programms konnten auf diese Art landesweit bereits 60 Wohnungen für den Mietwohnungsmarkt zurückgewonnen werden.“
Das Landeskabinett hat angesichts dessen auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Wiedervermietungsprämie zu verlängern. Sie wäre andernfalls Ende des Jahres ausgelaufen. Zugleich soll die Maßnahme um weitere Anreize ergänzt werden, sodass eine Art Prämienkatalog entsteht.
Laut den Eckpunkten, die das Kabinett heute beschlossen hat, strebt das Land zusätzliche Prämien in folgenden weiteren Bereichen an:
- Vermittlung von bedarfsgerechtem Wohnraum: Es soll ein Anreiz für Kommunen geschaffen werden, die Vermittlung oder den Tausch von passgenauem Wohnraum je nach Lebensphase konkret zu unterstützen, zum Beispiel mit Hilfe von Tauschbörsen.
- Belebung der Innenstädte durch das Wohnen: Es sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, die dazu beitragen, dass Eigentümer Wohnraum in teilweise leerstehenden Gebäuden (zum Beispiel leerstehende Läden im Erdgeschoss) oder auf untergenutzten Grundstücken schaffen oder aktivieren.
- Bessere Nutzung der Potenziale von Einfamilienhaus-Gebieten: Mit Prämien will das Land die Kommunen dabei unterstützen, gegenüber Eigentümern den Um- oder Ausbau ihres Einfamilienhauses anzuregen und in die Umsetzung zu bringen. Dies kann ein barrierefreier Umbau sein oder die Teilung des Hauses in mehrere Wohneinheiten.
Die Prämien in den genannten Bereichen sollen im kommenden Jahr nach und nach eingeführt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Mittel des Kompetenzzentrums Wohnen als Teil des Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW. Es ist vorgesehen, für die kommenden Jahre ein Fördervolumen von rund einer Million Euro einzusetzen.
Die konkrete Ausgestaltung sowie die Höhe der zusätzlichen Prämien soll in enger Abstimmung mit den Kommunen festgelegt werden. „So können wir sicherstellen, dass die Prämien nachgefragt werden und die gewünschte Wirkung entfalten“, so Ministerin Razavi.
Bei der Wiedervermietungsprämie zahlt das Land pro reaktivierter Wohnung bis zu 2.000 Euro an die Kommunen, die das Geld in der Regel an die beteiligten Vermieter weiterreichen. „Das ist ganz bewusst keine große Summe. Die Prämie soll vor allem Bewusstsein für das Problem schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß, in dem Bereich tätig zu werden“, so Razavi. „Unser Eindruck ist: Die zurückgewonnenen 60 Wohnungen sind erst der Anfang, da ist noch einiges an Potenzial da. Die Prämie nimmt nach einer Phase des Aufbaus und einer Phase des Bekanntmachens jetzt erst so richtig Fahrt auf.“
„Die Vorteile solcher Prämienmodelle sind: Die Förderung erfolgt unbürokratisch, flexibel und schnell – und wird gerade deshalb von den Kommunen gerne nachgefragt“, so Ministerpräsident Kretschmann. „Der Erfolg der Wiedervermietungsprämie zeigt, dass man auch mit vergleichsweise wenig Geld viel erreichen kann.“
PM Staatsministerium Baden-Württemberg