Zur aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung, nach der insbesondere Frauen von einer Erhöhung des Mindestlohns profitieren, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:
Der Mindestlohn muss auf mindestens 12 Euro angehoben werden. Millionen Menschen würden davon profitieren, insbesondere viele Frauen. Sie sind es, die besonders häufig unter prekären Bedingungen und in Branchen ohne Tarifvertrag arbeiten. Obwohl sie überwiegend gut ausgebildet sind und als Beschäftigte im Einzelhandel, im Gesundheitsbereich und in kaufmännischen Berufen wichtige Arbeit leisten, erhalten sie doch nur einen Niedriglohn. Das ist nicht akzeptabel. Ein höherer Mindestlohn ist damit auch ein Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Immer mehr Studien zeigen, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auch gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre und die Gesamtbeschäftigung nicht negativ beeinflussen würde. Die Schauermärchen über einen höheren gesetzlichen Mindestlohn haben sich in der Vergangenheit nicht bewahrheitet. Langfristig muss der Mindestlohn von der sozialpartnerschaftlich getragenen Mindestlohnkommission angepasst werden. Ihr Gestaltungsspielraum muss jedoch deutlich gestärkt werden, indem die starre Kopplung an die Tarifentwicklung abgeschafft und der Schutz vor Armut als hartes Kriterium gesetzlich verankert wird.
PM BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag