Seit über 25 Jahren ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Baden-Württemberg das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Ein neuer Erklärfilm zeigt das gemeinsame Handeln von Privatpersonen und Kommunen anhand praxisnaher Beispiele.
„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ermöglicht es jährlich neue Schwerpunkte zu setzen, um auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Daher stellt es das bedeutendste Strukturprogramm des Landes Baden-Württemberg dar. Die gesamte Programmentscheidung im ELR umfasst eine Vielzahl an Überlegungen und Abwägungen. Mit unserem neuen Erklärfilm möchten wir Kommunen, Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen einen Überblick über das Antragsverfahren (PDF) und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR geben. Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger können sehen, welcher Part ihnen zukommt und wie unkompliziert dieser ist“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, bei der Präsentation des Films.
Vier Förderschwerpunkte
In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können über das ELR sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Anträge auf Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm 2022 können Städte und Gemeinden noch bis zum 30. September 2021 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.
Großteil der Projekte von Privatpersonen und Unternehmen
„Die Antragstellung im ELR läuft zwar stets über die Kommunen, aber die heimlichen Stars der Antragstellung sind die Bürgerinnen und Bürger. Ein Großteil der jährlich beantragten Maßnahmen sind Projekte von Privatpersonen und Unternehmen, die eine Möglichkeit sehen, in ihrem Lebensumfeld Maßnahmen umzusetzen, die für sie selbst, aber eben auch für die Kommune positive strukturelle Effekte haben. Der Film ist daher auch eine Einladung, die vielfältigen Möglichkeiten des ELR zu nutzen“, erklärte Minister Hauk.
Der Film kann auf der Homepage sowie über die Social-Media-Kanäle des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betrachtet werden.
„Gute Ideen und durchdachte Maßnahmen machen den Ländlichen Raum auch für die Zukunft attraktiv. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erhalten wir lebendige Gemeinden mit einer stabilen Grundversorgung, schaffen zeitgemäßes Leben und Wohnen in den Ortskernen und bringen zukunftsfähige Arbeitsplätze aufs Land. Kurzum – wir lassen die Zukunft im Dorf“, betonte Minister Hauk.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.
Mit der Programmentscheidung 2021 hatte das Land über das ELR mit 100 Millionen Euro 1.746 Projekte in 516 Gemeinden gefördert
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2022 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.
Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum