Zu § 4: Verschärfung der Klimaschutzziele:
Fritz Mielert, Umweltreferent beim BUND Baden-Württemberg: „Es war absolut überfällig, die Frist für landesweite Treibhausgasneutralität um zehn Jahre auf 2040 vorzuziehen und auch das Minderungsziel für 2030 deutlich zu verschärfen. Damit zeigt die Landesregierung, dass sie angesichts der uns bevorstehenden Klimakatastrophe nicht mehr länger auf die Bundesregierung wartet. Mit den neuen Zielmarken rückt erstmals ein fairer Beitrag Baden-Württembergs zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad in greifbare Nähe. Allerdings muss sich auch das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bekenntnis zum 1,5 Grad-Pfad ausdrücklich im Gesetzestext wiederfinden und klar beschrieben werden, wann wie viel Treibhausgase eingespart werden. Nur so wird definiert, was bis 2030 und anschließend bis zur Klimaneutralität zu leisten ist. Wir appellieren zudem an die Landesregierung, sowohl das Minderungsziel für 2030 als auch das Zieljahr für Klimaneutralität weiter zu verschärfen, weil es sonst nur eine 50:50-Chance gibt, das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen.“ Dass sich hier Gesetzestext (minus 65 Prozent) und Gesetzesbegründung (minus 70 Prozent) unterscheiden, ist ein Zeichen dafür, dass sich die Koalitionäre in dieser Frage noch nicht einig sind, betonen die drei Verbände.
Zu § 4b: Landesweite Flächenziele für den Ausbau von Wind- und Solarenergie:
Nachbesserungsbedarf sehen die Verbände auch bei der Einführung eines landesweiten Flächenziels von zwei Prozent für Sonnen- und Windenergie. Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender: „Einen gemeinsamen Zielwert für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik halten wir mit Blick auf das Bestimmtheits- und Abwägungsgebot für hochproblematisch. Eine Untererfüllung der Windenergieziele und damit des Ausbaubedarfs für erneuerbare Energien insgesamt ist damit vorprogrammiert. Es muss zwingend zwischen Windkraft und Flächen-Photovoltaik mit je eigenen Zielwerten differenziert werden. Die jetzige Soll-Bestimmung für dieses Flächenziel muss in eine Muss-Bestimmung umformuliert werden und die Erreichung des Flächenziels ist mit einer konkreten Jahreszahl, etwa 2025, zu versehen. Wir befürchten sonst, dass dieses Flächenziel reine Gesetzesprosa bleibt und sich die Koalitionäre am Ende der Legislaturperiode wieder wundern, warum so wenig passiert ist.“ Auch sei es notwendig, eine Fachplanungsklausel aufzunehmen, die es den Ministerien ermöglicht, den Regionalverbänden mit vorbereitenden Fachplanungen und -konzepten, beispielsweise im Natur- und Artenschutz, bei der Ausweisung des Flächenzieles eine verbindliche Orientierung zu geben.
Gesetze alleine reichen nicht – wir müssen handeln!
Sebastian Olejek von Fridays for Future Baden-Württemberg fordert die Landesregierung dazu auf, nicht nur Gesetze zu schreiben und Ziele zu formulieren: „Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, müssen wir jetzt handeln und mit einem nie dagewesenen Investitionsprogramm in die große Transformation unseres Wirtschafts- und Energiesystems investieren. Es ist davon auszugehen, dass allein der Auf- und Ausbau der Wärmenetze etliche Milliarden an Fördermitteln kosten wird. Ein Haushaltsvorbehalt, wie er derzeit im Koalitionsvertrag formuliert ist, bremst die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel aktiv aus. Die bevorstehende Klimakrise ist unsere größte bisherige Herausforderung.“
Stellungnahme der Verbände zum Klimaschutzgesetz (PDF, 592 KB):
https://www.bund-bawue.de/fileadmin/bawue/Dokumente/Themen/Klima_und_Energie/2021-08-25_Verbaende-Stellungnahme_KSG-Novelle.pdf