Land unterstützt fünf Verkehrslandeplätze mit 400.000 Euro aufgrund coronabedingter Ausfälle

Die Verkehrslandeplätze im Land erfüllen unter anderem wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Kranken- oder Organtransporte, Fracht- und Rückholflüge. Aufgrund dieser Bedeutung für die Daseinsvorsorge unterliegen die Verkehrslandeplätze grundsätzlich einer gesetzlichen Betriebspflicht und müssen daher geöffnet sein. Der Flugbetrieb wurde in der Corona-Pandemie durch den Lockdown zum Teil erheblich eingeschränkt. Jedoch hatten die Verkehrslandeplätze bei eingeschränktem Flugbetrieb hohe Fixkosten zu tragen. Aufgrund starker Einnahmeausfälle konnten die laufenden Kosten häufig nicht vollständig gedeckt werden. Die wirtschaftliche Lage vieler Flugplätze verschärfte sich infolgedessen zunehmend.

„Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Landeplatzinfrastruktur ist von enormer Bedeutung. Zur Sicherung des Geschäftsbetriebs und zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Daseinsvorsorge hat das Land sich bereit erklärt, Verkehrslandeplätze zu unterstützen“, erklärte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde die landesweit zuständige Luftverkehrs- und Luftsicherheitsbehörde angesiedelt ist. Insgesamt konnten fünf baden-württembergische Verkehrslandeplätze mit knapp 400.000 Euro unterstützt werden. Hierbei handelt es sich um die Verkehrslandeplätze Aalen, Freiburg, Lahr, Mannheim und Schwäbisch Hall.

Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hatte im März 2021 eine Kabinettsvorlage des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg beschlossen, nach der Flugplätze für coronabedingte Einbußen im Zeitraum des ersten Lockdowns 2020 im Flugverkehr (4. März bis 30. Juni 2020) sogenannte Billigkeitsleistungen in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt werden können.

Diese Unterstützungsleistung war an Voraussetzungen geknüpft. So musste die Anzahl der Flugbewegungen im Vergleich zum Vorjahr mindestens um 25 Prozent zurückgegangen und der Flugplatz dem allgemeinen Flugverkehr gewidmet sein. Antragsbefugt waren überdies nur solche Flugplätze, die von wesentlicher Bedeutung für die Daseinsvorsorge oder die regionale Wirtschaft sind.

Die Höhe des Zuschusses richtete sich nach der Anzahl der gewerblichen Flugbewegungen sowie nach der Höhe des erlittenen Schadens. Ausgleichsfähig waren lediglich Einnahmeausfälle, die im direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen. Die jeweiligen Betreiber der Verkehrslandeplätze mussten sich mit einer finanziellen Unterstützung in gleicher Höhe beteiligen, um sich die Unterstützung des Landes zu sichern.

„Damit Rückhol-, Rettungs- und Frachtflüge zuverlässig durchgeführt werden können, ist es wichtig, dass die Flugplätze im Land offen sind“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer abschließend.

Hintergrundinformationen:

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftverkehrs- und Luftsicherheitsbehörde im Referat 46.2 landesweit zuständig für Fragen des Luftverkehrs und der Luftsicherheit. Insgesamt 54 Mitarbeiterinnen arbeiten an den Standorten Stuttgart, Freiburg, Wertheim und Karlsruhe.

Die Luftverkehrs- und Luftsicherheitsbehörde führt 14.000 Lizenzen von Privatluftfahrzeugführerinnen und -führern in Baden-Württemberg. Im Jahr 2020 hat sie über 280 neue Lizenzen erteilt. Im Bereich des Flugbetriebs betreut sie 55 Luftfahrtunternehmen.

In Baden-Württemberg gibt es 216 Flugplätze, die das Referat genehmigt und verwaltet. Diese setzen sich zusammen aus:

  • 17 Verkehrslandeplätzen
  • 1 Sonderflughafen
  • 53 Segelfluggeländen
  • 84 reine Hubschraubersonderlandeplätzen
  • 58 Sonderlandeplätzen (inkl. Ultraleichtplätzen)

In Teilbereichen ist das Referat auch für die Flughäfen des Landes zuständig. Dies betrifft zum Beispiel Planfeststellungsverfahren, die Einhaltung der Hindernisfreiheit, Aufnahme und Bearbeitung von Lärmbeschwerden sowie Genehmigungen von Ausnahmen zur Betriebserlaubnis.

Im Nahbereich von Flugplätzen mit einem besonderen Schutzbereich fallen jährlich über 600 Zustimmungen zu beziehungsweise Genehmigungen von Bauwerken und sonstigen Luftfahrthindernissen – vor allem Kräne – an.

Im Bereich der unbemannten Luftfahrtsysteme (Drohnen) werden jährlich etwa 1.000 Erlaubnisse beziehungsweise Ausnahmen erteilt oder Registriernummern zur Nutzung der Allgemeinverfügung vergeben.

Als Luftsicherheitsbehörde ist das Referat direkt für die Passagierkontrollen an den Flughäfen Baden-Baden sowie Friedrichshafen zuständig und an allen Flughäfen für die Überwachung der Kontrollen des Flughafenpersonals. Personen, die beispielsweise für ihre Arbeit einen Zugang zu einem der Flughafen benötigen oder im Bereich der sicheren Lieferkette arbeiten, müssen ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Das Referat überprüft diese Zuverlässigkeit bei jährlich zwischen 13.500 bis 20.000 Personen.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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