Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut angepasst und wesentlich vereinfacht. Die Änderungen treten am Montag, 28. Juni, in Kraft.
Es gelten dann folgende vier Inzidenzstufen:
- Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;
- Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;
- Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;
- Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.
Die neuen Inzidenzstufen tragen einerseits dem sich positiv entwickelnden Infektionsgeschehen Rechnung. Andererseits ziehen sie klare Grenzen, für den für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen. Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen automatisch wieder zurückgenommen.
Grundsätzlich gilt in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, Öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Haltestellen wie Bahnhofsgebäuden etc. weiter eine Maskenpflicht. Auch die allgemeinen Regeln zur Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern gelten weiterhin im öffentlichen Raum und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrichtungen.
Die Regelungen im Einzelnen: Anlage zu PM 71_Auf_einen_Blick_DE
Hier finden Sie ein FAQ zu den Regelungen
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung des Landes