Der beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) angesiedelte Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart (LSB) hat seinen Jahresbericht für 2020 vorgelegt. Zu den Hauptaufgaben des LSB gehören die Annahme und Bearbeitung von Fluglärmbeschwerden über den zivilen Luftverkehr am Flughafen Stuttgart ebenso wie die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur Lärmminderung in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung, den Luftfahrtunternehmen, dem Flughafenbetreiber sowie den betroffenen Gemeinden.
„Lärm ist ein Thema, das die Menschen bewegt. Daher kommt dem Lärmschutzbeauftragten eine bedeutende Rolle zu. Er kümmert sich präventiv um Fragen der Lärmvorsorge und Vermeidung. Außerdem kümmert sich der Lärmschutzbeauftragte auch um die eingehenden Fluglärmbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Er hat somit einen wichtigen Auftrag für die gesamte Region und sorgt für Transparenz“, erklärte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer.
Im Jahr 2020 ist die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Stuttgart drastisch zurückgegangen (2020: 60.302; 2019: 143.993). Damit betrug der Flugverkehr nur noch 42 Prozent des Vorjahres. Diese Verkehrszahlen entsprechen denen aus dem Jahr 1985. Die Zahl der beförderten Passagiere am Stuttgarter Flughafen sank dabei um 74,8 Prozent auf 3,21 Millionen.
2020 sank die Gesamtzahl aller Fluglärmbeschwerden im Vergleich zum Jahr 2019 um 72 Prozent auf 238 (2019: 857). Die Gesamtzahl aller Fluglärmbeschwerden wurde im Berichtsjahr 2020 von 118 Personen vorgetragen.
Grund für den Rückgang der Zahl der Flugbewegungen – und damit auch der Fluglärmbeschwerden – ist die Corona-Pandemie, die den Flugverkehr in besonderem Maße betrifft.
Wie bereits in den Vorjahren gibt es eine geringe Anzahl an Beschwerdeführern, die einen Großteil der Beschwerden ausmacht. So gab es im Jahr 2020 drei sogenannte Dauerbeschwerdeführer, die 20 Prozent aller Beschwerden vortrugen (2019: zwei Dauerbeschwerdeführer, 16,9 Prozent). Diese Beschwerden werden, wie bereits in den vergangenen Jahren üblich, bei der Gesamtzahl der Beschwerden erfasst. Sie werden jedoch in der räumlichen Zuordnung der Beschwerden herausgerechnet, um ein unverzerrtes Bild der räumlichen Verteilung der Beschwerden zu erhalten und wiedergeben zu können. Damit kann der Bedarf nach Lärmschutz klarer und objektiver analysiert werden. In der Beschwerdestatistik 2020 wurden somit 189 Fälle von 115 Personen bezüglich örtlicher Herkunft und Beschwerdegrund näher betrachtet.
Alle Nachtflüge wurden durch den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart beim RPS auf Einhaltung der Nachtflugbeschränkung nachträglich überprüft. Im Berichtsjahr 2020 gab es 76 (2019: 226) Beschwerden über Nachtflüge. Davon wurden viele wegen des Verdachts der Verletzung der Nachtflugbeschränkung vorgetragen. Nachtluftpostflüge dürfen ausschließlich mit besonders leisen Flugzeugen durchgeführt werden.
Vom Regierungspräsidium Stuttgart wurde lediglich in 12 Einzelfällen eine Ausnahme von der Nachtflugbeschränkung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Luftverkehrs oder zur Vermeidung von Störungen des Luftverkehrs zugelassen (2019: 127).
Den ausführliche Bericht 2020 und weitere Information zum Thema Fluglärm können Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart beziehungsweise dem Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufen.
Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart, Stefan Köhler, ist für Bürgerinnen und Bürger erreichbar unter der Telefonnummer 0711/722 49349 oder per E-Mail an lsb@rps.bwl.de.
PM Regierungspräsidium Stuttgart