Die Landesregierung möchte den Ausbau der Elektromobilität weiter vorantreiben. Zugleich soll im Interesse der Lebensqualität in den Städten und Gemeinden auf den Straßen weniger geparkt werden. Diesen Zielen dient die Förderung von sogenannten E-Quartiershubs – Parkhäuser mit einer guten Ladeinfrastruktur. Das Verkehrsministerium möchte bis zu fünf dieser E-Quartiershubs fördern und damit Anreize zur Verlagerung von Straßenparkraum in zentrale Parkhäuser/ -garagen setzen. Dazu sollen neue Parkhäuser/ -garagen errichtet oder bestehende Anlagen erweitert werden, die gleichermaßen für Anwohnerinnen und Anwohner, Kundinnen und Kunden sowie Unternehmensgäste zugänglich sind. Der hohe Anreiz in einem E-Quartiershub zu parken entsteht dadurch, dass eine hohe Zahl der Parkflächen mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden und verschiedene Mobilitätsangebote vorhanden sind (Taxis, Sharing-Fahrzeuge, Pedelecverleihstationen u.a.).
„Es ist unser Ziel, das Verkehrsaufkommen in den Städten zu reduzieren und die noch bestehenden Fahrzeuge zu elektrifizieren. Hierbei spielt die Reduzierung von Parkflächen im Straßenraum und Stadtbild eine wichtige Rolle, gekoppelt an eine Konzentration von Parkflächen mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge“, erklärt Verkehrsminister Hermann.
Mit dem Förderaufruf werden vor allem Unternehmen wie Stadtwerke, Einzelhandel oder Unternehmen mit eigenen Parkhäusern/ -garagen angesprochen, da diese bereits über entsprechende Flächen verfügen. Eine Kooperation mit der örtlichen Kommune ist für die Antragstellung zwingend erforderlich. Kommunen haben auch selbst die Möglichkeit Anträge einzureichen. Hierfür stehen Mittel aus dem LGVFG bereit und entsprechende Anträge können bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden.
Über diesen Förderaufruf können E-Quartiershubs mit insgesamt 4 Mio. Euro gefördert werden.
„Unser Ziel ist es, dass E-Quartiershubs sich zukünftig flächendeckend in Baden-Württemberg etablieren. Dazu stellen wir für Kommunen Mittel über das LGVG bereit und über diesen Förderaufruf möchten wir entsprechende Anreize für Unternehmen schaffen. Dadurch ermöglichen wir erste wichtige Pilotvorhaben. Für Unternehmen macht es ökonomisch Sinn ihre Parkhäuser auch für andere Nutzergruppen freizugeben und so eine höhere Auslastung der Parkflächen zu erreichen“, so Verkehrsminister Hermann.
Die Antragstellung ist bis zum 15. September 2021 möglich. Ein Förderbeginn wird für Oktober 2021 angestrebt.
Details zu den Förderbedingungen und Förderanträge finden Sie unter:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/e-mobilitaet/
Details zur Antragstellung für Quartiersgaragen über das LGVFG finden Sie unter:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/oepnv/
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg