Zur Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Krankenhausfinanzierung an diesem Mittwoch erklärt Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik:
Krankenhäuser dürfen in ihrer Finanzierung nicht davon abhängig sein, ob sie genügend Fälle haben und Behandlungen durchführen, die im DRG-System gut dotiert werden. Das schadet den Patient*innen und der Versorgungssicherheit. Durch eine neue Säule der Strukturfinanzierung, die die Vorhaltekosten für die Bereitstellung von Betten, technischem Gerät und Personal abdeckt, wollen wir alle bedarfsnotwendigen Krankenhäuser finanzieren.
Wir brauchen jetzt eine Reform der Krankenhausplanung nach bundesweit definierten Grundsätzen und eine dauerhaft hälftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Investitionen in Krankenhäusern. Krankenhäuser gehören zur Daseinsvorsorge. Wir wollen dafür sorgen, dass alle Menschen sich auf eine gute gesundheitliche Versorgung verlassen können, unabhängig davon, wo sie wohnen.
Auch viele Kinderkrankenhäuser werden davon profitieren. Bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen müssen die speziellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Je nach Alter und Gesundheitszustand brauchen sie beispielsweise mehr Erklärungen und Zuspruch oder auch dauerhaft unmittelbare Betreuung. Kindermedizin ist zudem besonders häufig Notfallmedizin.
Näheres dazu in unserem Antrag „Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung – Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren“, Drs. 19/27830 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927830.pdf)
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PM BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag