Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Im Jubiläumsjahr mit Rekordsummen gegen die Krise

Die Städte und Gemeinden im ländlichen Raum des Regierungsbezirks Stuttgart können sich erneut über hohe Fördersummen freuen. Nachdem die Landesregierung im Vorjahr bereits 21,7 Millionen Euro für Entwicklungsprogramme im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt hat, werden dieses Jahr für den Regierungsbezirk Stuttgart knapp 24 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Die Landesregierung fördert mit dem ELR die ländlichen Kreise und hat insbesondere die Wertschätzung der ländlichen Regionen im Fokus. Deshalb freue ich mich, dass auch in diesem Jahr unsere ländlichen Kreise erneut mit hohen Fördersummen aus dem Fördertopf des Landes bei verschiedenen Projekten unterstützt werden,“ so Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Im Vergleich zum Programmjahr 2018 stellt dies einen Zuwachs von mehr als 28 Prozent dar. Die Fördermittel ermöglichen die Umsetzung von insgesamt 407 Projekten im Regierungsbezirk Stuttgart und Investitionen in Höhe von insgesamt 158 Millionen Euro. Spitzenreiter im Regierungsbezirk ist der Landkreis Schwäbisch Hall mit 6,4 Millionen Euro. Aber auch weitere ländliche Landkreise des Regierungsbezirks können sich über umfangreiche Mittel erfreuen. So erhalten der Main-Tauber-Kreis rund 4,4 Millionen Euro, der Ostalbkreis rund 3,8 Millionen Euro, der Hohenlohekreis rund 2,5 Millionen Euro, der Landkreis Heidenheim zwei Millionen Euro und der Landkreis Heilbronn rund 1,7 Millionen Euro aus dem Förderprogramm des Landes.

Hintergrundinformationen:

Das ELR ist eines der wichtigsten Förderprogramme für den ländlichen Raum. Als vor 25 Jahren erstmals ein Aufruf erfolgte, stellte das Förderprogramm mit seinem Leitbild der integrierten Strukturentwicklung deutschlandweit ein Novum dar. Mittlerweile konnten landesweit mehr als 26.000 Projekte bewilligt werden. Dafür hat das Land Baden-Württemberg bislang 1,6 Milliarden Euro an Fördermitteln bereitgestellt, die eine Investitionssumme von 12,6 Milliarden Euro nach sich gezogen haben.

Die Projekte sind dabei so vielfältig wie das Land. Sie reichen von der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum bis hin zum Aufbau und Erhalt von Arbeitsplätzen sowie von Einrichtungen der Grundversorgung. Neben dem Förderschwerpunkt „Wohnen“ fließen weitere Fördermittel in Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Arbeiten“, der „Grundversorgung“ sowie den Förderbereich „Gemeinschaftseinrichtungen“.

Im laufenden Programmjahr soll unter anderem im Ostalbkreis eine Althofstelle abgebrochen und stattdessen eine Bäckerei mit Dorfladen neu errichtet werden. In Schwäbisch Hall ist der Umbau und die Modernisierung eines traditionellen Gasthauses mit Fremdenzimmer geplant, sodass dort zukünftig ein mehrgenerationenübergreifendes Wohnen und die Vermietung von Ferienwohnungen möglich ist. Am Programm können die Städte und Gemeinden des Landes, Privatpersonen wie auch kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigen partizipieren. Aufgrund des Leitbilds der integrierten Strukturentwicklung wird ein besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung der regionalen Akteure gelegt. Unter Vorsitz des jeweiligen Landrats tagt jährlich ein Koordinierungsausschuss, der aus Vertretern der Gemeinden und Städten sowie des Regierungspräsidiums besteht, um die Projekte hinsichtlich ihrer strukturellen Bedeutung zu priorisieren. Die Endauswahl der geförderten Projekte erfolgt dann durch das MLR am Anfang des Jahres.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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