Die drei beteiligten Ministerien des Sonderprogramms zur Stärkung der Biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg haben gestern im Ministerrat den Bericht des begleitenden Fachgremiums für die Jahre 2018 und 2019 vorgestellt. „Die heimischen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu stärken ist eine der drängendsten Aufgaben für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“, sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute (13. Januar 2021) in Stuttgart. Eine intakte biologische Vielfalt sei unsere Lebensversicherung. Das ambitionierte Sonderprogramm ist neben dem im Juli 2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetz die Antwort darauf, dem Rückgang von Arten und Lebensräumen entschlossen entgegenzuwirken. „Wir sind da mit unseren Anstrengungen auf dem richtigen Weg“, fügte Kretschmann hinzu.
Das Sonderprogramm vereint die Anstrengungen dreier Ministerien unter einem Dach: Umweltministerium (UM), Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) und Verkehrsministerium (VM).
Die Umsetzung des Sonderprogramms haben die acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachgremiums in den Jahren 2018 und 2019 intensiv begleitet und bewertet. „Ihr Fazit zu den ergriffenen Maßnahmen ist überwiegend positiv“, fassten Umweltminister Franz Untersteller, Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Verkehrsminister Winfried Hermann zusammen. Die Mitglieder des Fachgremiums honorieren ausdrücklich, dass die Landesregierung beherzt und wirksam dem Arten- und Lebensraumrückgang gegensteuert. „Das Fachgremium würdigte die vom Sonderprogramm angestoßenen Maßnahmen und Impulse und befürwortete deren Fortführung, da erst ein mehrjähriges zielorientiertes Handeln die gewünschten Wirkungen erzielt“, führten Untersteller, Hauk und Hermann aus.
Umweltministerium schafft neue Lebensräume für die heimischen Arten
Insgesamt hatte die Landesregierung für das Sonderprogramm in den Jahren 2018 und 2019 ein Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro für konkrete Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt bereitgestellt. Zusätzliche sechs Millionen Euro sind in Monitoringmaßnahmen geflossen. Für die bereits begonnene Phase des Sonderprogramms 2020 und 2021 hat die Landesregierung erneut ein Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro zur Umsetzung von Projekten und zusätzliche sechs Millionen Euro für Monitoringmaßnahmen eingeplant.
Umweltminister Untersteller machte deutlich, dass es für die Anstrengungen gegen den Schwund der biologischen Vielfalt unerlässlich sei, die Mittel vom Landtag für die angestoßenen Maßnahmen auch in den nächsten Jahren bewilligt zu bekommen. „Die guten Ansätze des Programms müssen fortgesetzt werden.“ Dies gelte insbesondere auch für die Monitorings. „Erst eine langfristige systematische Erfassung ermöglicht es, die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zu überprüfen und die Entwicklung der Arten zu beurteilen.“
Der Minister bekräftigte, dass es im dicht besiedelten Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung sei, Lebensräume für heimische Tiere und Pflanzen zu schaffen, zu erhalten und zu vernetzen. „Wir haben in der Vergangenheit auch auf Kosten der Natur und unserer natürlichen Lebensgrundlagen gewirtschaftet. Das muss sich sofort ändern“, hob Untersteller hervor. Aus diesem Grund setze sich das Umweltministerium mit konkreten Projekten besonders dafür ein, Natura 2000- und Naturschutzgebiete zu pflegen und aufzuwerten, die Schutzmaßnahmen für stark bedrohte Tiere und Pflanzen zu verstärken, mehr Artenlebensräume in unserer Kulturlandschaft zu schaffen, Moore wiederzuvernässen und den landesweiten Biotopverbund auszubauen. „In den Jahren 2018 und 2019 haben wir als Umweltministerium im Sonderprogramm insgesamt 2.309 kleinere und größere Naturschutzmaßnahmen umgesetzt. Außerdem konnten wir unsere dringend notwendigen Artenmonitorings stärken oder auch neu starten. Wie beispielsweise das landesweite Insektenmonitoring“, erläuterte Umweltminister Untersteller.
Land- und Forstwirtschaft setzen Impulse für die biologische Vielfalt
Das Land Baden-Württemberg sei geprägt von einer besonderen Kulturlandschaft, die maßgeblich aus der jeweiligen Landbewirtschaftung resultiere, unterstrich Landwirtschaftsminister Hauk. „Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt ist es uns gelungen, nachhaltige Impulse für die Erhaltung der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft im Einklang mit der Bewirtschaftung einzuschlagen.“
In den Jahren 2018 und 2019 seien erste relevante Umsetzungen aus den durch das MLR geförderten Vorhaben erzielt worden. Zum Beispiel konnten die geförderte Flächen „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ deutlich erhöht werden. Um die Pflanzenschutzmittel zu reduzieren, wurden zudem alternative Verfahren für verschiedene Kulturarten und abdriftmindernde Methoden wissenschaftlich erprobt. „Wir müssen mit den Landwirten zusammenarbeiten und diese zwingend in die Projekte einbeziehen. Es ist wichtig, dass wir umsetzbare Maßnahmen erarbeiten“, sagte Hauk.
Im Wald konnten viele angewandte, flächenrelevante Impulse etwa für Lebensräume von Insekten, Niederwild und weiteren bedrohten Arten gesetzt werden. Speziell der Waldnaturschutz im Nichtstaatswald mit zwei Dritteln der Waldfläche profitiert künftig von Konzepten und Förderangeboten, wie dem Integrierten Bewirtschaftungsplan oder dem Vertragsnaturschutz. „Methoden zur Erfassung von Waldstrukturen über Fernerkundung waren in der letztjährigen Schadsituation unerlässlich. Daher wird auch von uns der Wunsch nach Mittelverstetigung für die Monitorings bestätigt“, betonte Hauk.
Auch Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die Fortsetzung des Programms: „Durch das Sonderprogramm konnten in den vergangenen Jahren rund 80 Hektar Grasflächen an Straßen aufgewertet werden. Jetzt können Insekten dort Nahrung und einen geeigneten Lebensraum finden. Durch eine Fortsetzung der Maßnahmen wird deren positive Wirkung weiter verstärkt. Mich beeindruckt das Engagement vieler Kommunen, die erkannt haben, dass auch Straßenränder, Rastplätze und Kreisverkehre mit der richtigen Gestaltung und Pflege dazu beitragen können, die biologische Vielfalt zu stärken. Unser Wettbewerb ‚Blühende Verkehrsinseln‘ mit der Auszeichnung ‚Goldene Wildbiene‘ hat dieses erfolgreiche Engagement mitangeregt und sichtbar gemacht.“
Nähere Informationen zum Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt stehen
- auf der Internetseite des Umweltministeriums unter um.baden-wuerttemberg.de sowie
- auf den Seiten https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/biodiversitaet-und-landnutzung/sonderprogramm-biologische-vielfalt/ und
- https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/naturschutz/staerkung-der-biologischen-vielfalt/
PM Staatsministerium Baden-Württemberg