Verkehrsminister Hermann: „Novelle der Straßenverkehrsordnung kann die Zahl der Verkehrstoten entscheidend senken“ – Appell an den Bundesverkehrsminister, die Blockadehaltung zu beenden

Der vor kurzem im Bundeskabinett vorgestellte Unfallverhütungsbericht macht unter anderem die gestiegene Zahl der Unfälle im Radverkehr dafür verantwortlich, dass die Zwischenziele der „Vision Zero“, der Senkung der Toten im Straßenverkehr, nicht erreicht werden können (siehe Anhang).

Landesverkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Es ist gut, dass das Bundesverkehrsministerium sich nun das Ziel der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger auf die Fahnen schreibt. Dieses Ziel wird in Baden-Württemberg schon seit Jahren verfolgt. Genau deswegen haben wir vor Monaten gemeinsam mit den anderen Bundesländern die Neufassung der Straßenverkehrsordnung auf dem Weg gebracht. Ein neues Sanktionsniveau zum Schutz des Rad- und Fußverkehrs ist überfällig.“

Die Reform der Straßenverkehrsordnung für noch mehr Sicherheit ist jedoch nach wie vor nicht umgesetzt. Es gelten zwar neue Regeln, aber keine oder nur alte, wirkungslose Bußgelder. „Das Bundesverkehrsministerium hat die Neufassung des Bußgeldkatalogs faktisch verhindert“, so Hermann weiter. „Nur mit neuen, wirksamen Sanktionsmaßnahmen können Verbesserungen erreicht werden. Ich fordere Herrn Minister Scheuer daher auf, für eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung mit der ursprünglichen Zielrichtung mehr Verkehrssicherheit den Weg freizumachen.“

Während hohe Bußgelder dazu führen, dass die heutigen Tempolimits eingehalten werden, vermeiden niedrigere Höchstgeschwindigkeiten weiteres Leid. Minister Hermann: „Niedrigere Geschwindigkeiten retten Leben und mindern das Leid der Schwerverletzen. Ein Tempolimit außerorts von 80 km/h würde beispielsweise die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten laut Studien um 40 bis 70 Prozent mindern. Von zehn angefahrenen Fußgängern überleben neun bei Tempo 30, nur drei bei Tempo 50.

Die derzeit gültigen alten Regeln bestrafen zum Beispiel Fahren mit 60 Stundenkilometer durch ein Wohngebiet, in welchem Tempo 30 erlaubt ist, mit gerade einmal 100 Euro Geldbuße. Der Bundesverkehrsminister hält selbst für solche Fälle einen einmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis für nicht angemessen.

Anhang: Auszug aus der dpa-Meldung vom 7.1.2021: «Jeder Toter einer zu viel» – wie der Verkehr sicherer werden soll  Von Andreas Hoenig, dpa

Die Zahl der Verkehrstoten sollte eigentlich innerhalb eines Jahrzehnts um 40 Prozent gesenkt werden. Das wird voraussichtlich nicht erreicht. Ein Überblick zur Debatte um mehr Verkehrssicherheit.

Berlin (dpa) – Keine Toten mehr im Straßenverkehr: Diese «Vision Zero» ist das langfristige Ziel der Bundesregierung. Bis dahin ist es aber noch ein langer Weg. Das zeigt auch der «Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2018/2019», der am Mittwoch Thema im Bundeskabinett war. Zwar gibt es Fortschritte. Im Verkehrssicherheitsprogramm 2011 aber wurde angestrebt, die Zahl der Verkehrstoten im Straßenverkehr bis 2020 um 40 Prozent zu verringern. Dieses Ziel werde nicht erreicht werden, heißt es im Bericht – auch weil das Verkehrsaufkommen gestiegen ist. Bis 2019 verringerte sich die Zahl der Verkehrstoten um 24 Prozent.

2019 kamen 3046 Menschen im Straßenverkehr um, 2011 waren es noch 4009 Menschen. Im ersten Halbjahr 2020 gab es deutlich weniger Verkehrstote, das lag aber auch am geringeren Verkehrsaufkommen wegen der Corona-Pandemie. Das Verkehrsministerium arbeitet derzeit am nächsten Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030, es soll im Frühjahr fertig sein. «Das ehrgeizige Ziel von 40 Prozent weniger Verkehrstoten innerhalb eines Jahrzehnts wurde klar verfehlt», sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. «Wir müssen daher unsere Anstrengungen in der Verkehrssicherheitsarbeit deutlich verstärken.»

RADFAHRER UND FUßGÄNGER

Die Zahl der Fahrradunfälle ist laut Bericht seit 2000 deutlich gestiegen. Bei der Zahl der tödlich verunglückten Radfahrern zeige sich zwar seit 2000 ein Rückgang um etwa ein Drittel – allerdings beruhe dies auf Rückgängen bis 2010 – seit 2010 sei ein Anstieg zu verzeichnen. Zugenommen hat angesichts des Verkaufsbooms die Zahl der Unfälle mit einem Pedelec, also einem E-Bike. Bei Fußgängern ist die Zahl der tödlich Verunglückten seit 2000 um fast 60 Prozent gesunken.

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte, der neue Bericht zeige, dass Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit wirkten. Aber jeder Verkehrstote sei einer zu viel. «Wir wollen vor allem noch mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger.»

So will der Minister erreichen, dass mehr Radfahrer einen Helm tragen und mehr Lastwagen einen Abbiegeassistenten einbauen – eine Pflicht dazu gibt es aber bisher nicht. Diese technischen Hilfen sollen verhindern, dass Lkw-Fahrer beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger übersehen. Dabei kommt es immer wieder zu sehr schweren Unfällen.

Der neue Bußgeldkatalog sah eigentlich härtere Strafen für Autofahrer bei Verstößen vor, gerade um Radfahrer und Fußgänger mehr zu schützen. Der Vollzug ist aber derzeit außer Kraft gesetzt, weil es einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung gibt. Seit Monaten ringen Bund und Länder um eine Lösung des Problems.

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

 

 

 

 

 

Anhang: Auszug aus der dpa-Meldung vom 7.1.2021:

 

«Jeder Toter einer zu viel» – wie der Verkehr sicherer werden soll Von Andreas Hoenig, dpa

 

Die Zahl der Verkehrstoten sollte eigentlich innerhalb eines Jahrzehnts um 40 Prozent gesenkt werden. Das wird voraussichtlich nicht erreicht. Ein Überblick zur Debatte um mehr Verkehrssicherheit.

 

Berlin (dpa) – Keine Toten mehr im Straßenverkehr: Diese «Vision Zero» ist das langfristige Ziel der Bundesregierung. Bis dahin ist es aber noch ein langer Weg. Das zeigt auch der «Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2018/2019», der am Mittwoch Thema im Bundeskabinett war. Zwar gibt es Fortschritte. Im Verkehrssicherheitsprogramm 2011 aber wurde angestrebt, die Zahl der Verkehrstoten im Straßenverkehr bis 2020 um 40 Prozent zu verringern. Dieses Ziel werde nicht erreicht werden, heißt es im Bericht – auch weil das Verkehrsaufkommen gestiegen ist. Bis 2019 verringerte sich die Zahl der Verkehrstoten um 24 Prozent.

 

2019 kamen 3046 Menschen im Straßenverkehr um, 2011 waren es noch

4009 Menschen. Im ersten Halbjahr 2020 gab es deutlich weniger Verkehrstote, das lag aber auch am geringeren Verkehrsaufkommen wegen der Corona-Pandemie. Das Verkehrsministerium arbeitet derzeit am nächsten Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030, es soll im Frühjahr fertig sein. «Das ehrgeizige Ziel von 40 Prozent weniger Verkehrstoten innerhalb eines Jahrzehnts wurde klar verfehlt», sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. «Wir müssen daher unsere Anstrengungen in der Verkehrssicherheitsarbeit deutlich verstärken.»

 

Ein Überblick:

 

RADFAHRER UND FUßGÄNGER

 

Die Zahl der Fahrradunfälle ist laut Bericht seit 2000 deutlich gestiegen. Bei der Zahl der tödlich verunglückten Radfahrern zeige sich zwar seit 2000 ein Rückgang um etwa ein Drittel – allerdings beruhe dies auf Rückgängen bis 2010 – seit 2010 sei ein Anstieg zu verzeichnen. Zugenommen hat angesichts des Verkaufsbooms die Zahl der Unfälle mit einem Pedelec, also einem E-Bike. Bei Fußgängern ist die Zahl der tödlich Verunglückten seit 2000 um fast 60 Prozent gesunken.

 

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte, der neue Bericht zeige, dass Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit wirkten. Aber jeder Verkehrstote sei einer zu viel. «Wir wollen vor allem noch mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger.»

 

So will der Minister erreichen, dass mehr Radfahrer einen Helm tragen und mehr Lastwagen einen Abbiegeassistenten einbauen – eine Pflicht dazu gibt es aber bisher nicht. Diese technischen Hilfen sollen verhindern, dass Lkw-Fahrer beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger übersehen. Dabei kommt es immer wieder zu sehr schweren Unfällen.

 

Der neue Bußgeldkatalog sah eigentlich härtere Strafen für Autofahrer bei Verstößen vor, gerade um Radfahrer und Fußgänger mehr zu schützen. Der Vollzug ist aber derzeit außer Kraft gesetzt, weil es einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung gibt. Seit Monaten ringen Bund und Länder um eine Lösung des Problems.

 

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