Böllern auch auf Balkonen tabu: BUND appelliert an Vermieter*innen und Mieter*innen

Nach der Landes-Corona-Verordnung ist für kommendes Silvester das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum verboten. Das Zünden von Raketen und Böller auf der Terrasse oder im heimischen Garten wäre möglich.

Der BUND, der schon seit Jahren eine Beschränkung der Silvesterknallerei aus Umweltschutzgründen fordert, begrüßt das Verbot, sieht aber noch gefährliche Schlupflöcher. Schon bei den vergangenen Silvestern konnte man die zunehmende Unsitte beobachten, das von Balkonen bei Mietwohnanlagen vermehrt geballert wurde.

Diese unsägliche Praxis wird aufgrund der aktuellen Beschränkungen im öffentlichen Raum am kommenden Jahreswechsel wohl vermehrt angewendet werden, befürchtet der BUND.

Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer appelliert das die Wohnungsvermieter*innen, insbesondere die Mietwohnungsgesellschaften wie z.B. die städtische SWSG, ihre Mieterinnen und Mieter noch rechtzeitig vor Silvester nachdrücklich anweisen keine Pyrotechnik auf den Balkonen zu zünden. In vielen Mietverträgen ist zwar das Grillen geregelt, nicht aber das Abrennen von Silvesterraketen und Böller.

Neben der extremen Brand- und Verletzungsgefahr bei der Balkonböllerei weist der BUND auch daraufhin, dass dort baubedingt die gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe schlecht abziehen und verstärkt in Innenräume strömen. Auch Haustiere in den Wohnanlagen werden besonders gestresst, da der Knall- und Zischlärm sehr nah entsteht und durch die unmittelbar angrenzenden Wände leicht übertragen wird.

 

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalverband Stuttgart

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/politik/116636/

Schreibe einen Kommentar