Antigen-Testpflicht im Pflegebereich Testpflicht geregelt: Das Land setzt mit der jüngsten Corona-Verordnung den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ländern um, wonach Personal in den Altenheimen und Pflegeeinrichtungen mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden soll. Konkret soll das Personal zwingend zwei Mal pro Woche durch die Einrichtungen oder den Pflegedienst mit einem Antigentest getestet werden.
Verteilung von FFP2-Masken Land verstärkt Bundesinitiative: Der Bund lässt derzeit FFP2-Masken an vulnerable Gruppen verteilen. Zusätzlich zu dieser Initiative wird das Land kostenlos weitere 90 FFP2-Masken pro Person verteilen. Und zwar an pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen (ca. 100.000 Personen) und deren Angehörige, Menschen mit Behinderung/Bewohner in stationärer Einrichtungen (ca. 23.000 Personen) und Menschen in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe (ca. 5.000 Personen). Insgesamt werden für diese Schutzmaßnahme rund 11,5 Mio. Masken bereitgestellt. Die Verteilung der FFP2-Masken soll über die Stadt- und Landkreise erfolgen.