Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, in welchen Städten und Gemeinden im Zeitraum 2031 bis 2036 die Landesgartenschauen und Gartenschauen in Baden-Württemberg ausgetragen werden. „Mit Landesgartenschauen und Gartenschauen werden wir auch zukünftig den Städten und Gemeinden ermöglichen, eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft zugeben und sie dabei unterstützen, nachhaltig mehr Grün zu schaffen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (15. Dezember 2020) in Stuttgart. „In der aktuellen Legislaturperiode konnten wir mit der Ministerratsentscheidung von heute und dem Beschluss aus dem Sommer 2018 insgesamt sechs Landesgartenschauen und fünf Gartenschauen in dieser Legislaturperiode vergeben. Das ist eine Bilanz, die sich sehen lässt und mit der unsere Gartenschauen weit in die Zukunft gesichert sind. Ich freue mich, dass wir damit die lange Tradition fortsetzen können.“
„Für die Städte und Kommunen sind diese Großprojekte wahre Konjunkturprogramme, mit denen das Gesicht der Austragungsorte nachhaltig verändert werden kann“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. „Die besucherstarken Großevents bieten die einmalige Möglichkeit, das Image einer Stadt und Region aufzupolieren und sich von der besten Seite zu zeigen. Darüber hinaus leisten sie einen Beitrag, um unsere Städte und Gemeinden für Mensch und Natur lebenswert zu halten. Sie sind mitentscheidend für den Wohn-, Arbeits- und Freizeitwert und für die Lebensqualität einer ganzen Region.“ Insbesondere in Zeiten des Klimawandels seien Grün- und Freiräume essentiell. Sie würden einen Beitrag leisten, um die Resilienz der Städte zu verbessern und diese für Mensch und Natur lebenswert zu halten. Grüne Infrastruktur sei das Instrument schlechthin, um ökologischen, ökonomischen und sozialen Nutzen zu generieren.
Landesgartenschauen und Gartenschauen seien in Baden-Württemberg nach wie vor gefragt, so der Minister: „Mit 17 Bewerbungen – davon acht für die Ausrichtung einer Landesgartenschau und neun für die Ausrichtung einer Gartenschau – hatten wir eine sehr gute Ausgangslage.“ Alle Bewerberstädte wurden in den vergangenen Monaten von einer Fachkommission besucht. Auch die betroffenen Ministerien haben sich mit den Machbarkeitsstudien auseinandergesetzt. Die Expertise der Fachkommission als auch die Rückmeldungen der berührten Ressorts waren Grundlage für die Entscheidungsfindung im Kabinett. „Leider konnten nicht alle Städte einen Zuschlag erhalten. Ich bin überzeugt, dass die Mühe und Arbeit aber nicht umsonst war. Denn die erstellten Machbarkeitsstudien enthalten wertvolle Ideen und Impulse für die Weiterentwicklung der Kommunen. Diese sind eine gute Basis, einzelne Projekte auch ohne eine Gartenschau umzusetzen“, betonte Minister Hauk.
Landesgartenschau und Gartenschau im Zeitraum 2031 bis 2036:
2031 | Bretten | Gartenschau |
2032 | Offenburg | Landesgartenschau |
2033 | Benningen/Marbach | Gartenschau |
2034 | Bad Mergentheim | Landesgartenschau |
2035 | Riedlingen | Gartenschau |
2036 | Rastatt | Landesgartenschau |
Hintergrundinformationen:
Landesgartenschauen und Gartenschauen finden in Baden-Württemberg im Wechsel statt. Über das Landesprogramm „Natur in Stadt und Land“ wird den ausrichtenden Städten und Kommunen ein Zuschuss in Höhe von maximal fünf Millionen Euro für eine Landesgartenschau und für eine Gartenschau in Höhe von maximal zwei Millionen Euro gewährt.
Weiterführende Informationen zu Landesgartenschauen und Gartenschauen sind unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/landesgartenschauen/ abrufbar.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg