Lärmschutz in der kommunalen Planung

„Um Lärmeinwirkungen zu reduzieren, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen für den Lärmschutz. Je früher und konkreter Schutz vor Lärm bereits bei den kommunalen Planungen berücksichtig wird, umso wirkungsvoller und kostengünstiger kann er in vielen Fällen realisiert werden“, erklärte Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) und Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung heute (20. Juli 2015) in Stuttgart bei der Vorstellung der Kompaktinformation „Lärmschutz in der kommunalen Planung – Informationen für Gemeinderatsmitglieder und interessierte BürgerInnen“.

Mehr als die Hälfte aller Menschen in Deutschland fühlen sich durch Lärm gestört oder belästigt. Hauptverursacher sind dabei die Verkehrswege, vor allem die Straßen und Schienenwege; aber auch Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm tragen zur Gesamtbelastung bei. „Es ist mir daher ein Anliegen, mit dieser Informationsbroschüre für das Thema zu sensibilisieren und gleichzeitig kompakte Informationen zu den Möglichkeiten der Lärmvermeidung sowie Lärmminderung in der kommunalen Planung zu geben“, so Splett. Wichtig sei, dass das Thema Lärm von Anfang an berücksichtigt und das Entstehen neuer Lärmprobleme vermieden werde. Verantwortliche vor Ort sollten dabei nicht nur einzelne Lärmquellen, sondern die Gesamtsituation im Planungsgebiet im Blick haben. „Eine gute Planung zielt darauf ab, dass neue Lärmprobleme gar nicht erst entstehen. Lärmschutz ist insbesondere sicherzustellen, wenn im Umfeld stark befahrener Straßen und Schienenwege geplant wird“, betonte die Lärmschutzbeauftragte.

Mit den Instrumenten der Bauleitplanung können Städte und Gemeinden gezielt Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und zur Lärmminderung umsetzen. Daher richtet sich die Kurzinformation besonders an die Gemeinderatsmitglieder, die maßgeblich an den Planentscheidungen in ihren Kommunen beteiligt sind. Sie wird allen Gemeinden übermittelt und kann bei weiterem Bedarf auf der Homepage des MVI bestellt oder heruntergeladen werden.

Als weitergehende und vertiefende Informationsquelle steht der Öffentlichkeit und den Akteuren der Bauleitplanung darüber hinaus die „Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für die Bauleitplanug“ zur Verfügung. Sie kann ebenfalls auf der Homepage des MVI bestellt oder online unter www.staedtebauliche-laermfibel.de eingesehen werden. Sie beschreibt u.a., wie Lärm berechnet und gemessen wird und stellt die Wirkung von Lärmschutzbauwerken dar.

PM

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