Auszahlungen der Gelder aus den Förderprogrammen des GA beginnen / EU-Direktzahlungen werden auch in diesem Jahr noch vor Weihnachten ausbezahlt

„Trotz der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens beginnt Baden-Württemberg bereits diese Woche mit der Auszahlung der Fördergelder aus den Förderprogrammen des Gemeinsamen Antrags. Mit der Auszahlung der Gelder für die Förderung von steilem Grünland, gefolgt von Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, beginnen die Überweisungen der Fördermittel an die insgesamt rund 43.500 Landwirte, die in diesem Jahr über den Gemeinamen Antrag an verschiedenen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen teilgenommen haben. Insgesamt konnten bereits zum jeweils ersten Auszahlungstermin rund 48 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen werden. Diese Gelder sollen bis zum 4. Dezember bei den Landwirten sein“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (30. November) in Stuttgart. Bei den genannten Maßnahmen finden bis zum Jahresende weitere Auszahlungen der noch offenen Anträge statt.

„Bei den Direktzahlungen kann auch in diesem Jahr die Auszahlung vor Weihnachten in der 52. Kalenderwoche erfolgen. Das Bundesministerium, das die EU-Gelder im Auftrag der Länder über die Bundeskasse auszahlt, hat die frühere Zahlung unterstützt und übernimmt die anfallenden Vorschusszinsen gegenüber einer regulären Auszahlung zum Jahreswechsel“, erklärte Minister Hauk. Der Bund müsse die gesamte Auszahlung vorfinanzieren und bekomme die Gelder erst im Januar von der EU erstattet.

Ausgezahlt werden können – wie in den Vorjahren – nur Anträge, bei denen sowohl Verwaltungs- und Betriebskontrollen abgeschlossen als auch die Prüfergebnisse umgesetzt wurden.

„Trotz Corona-Pandemie hat die Landwirtschaftsverwaltung durch hervorragende Zusammenarbeit über alle Ebenen sowie durch das hohe und kreative Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landratsämtern im guten Zusammenspiel mit den landwirtschaftlichen Unternehmen die frühe Auszahlung der Fördergelder realisieren können“, betonte der Minister. Einen wichtigen Beitrag hierzu stellte die durch die EU-Kommission geschaffene Möglichkeit dar, die Kontrollquoten für die Betriebsprüfungen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Diese Möglichkeit hat Baden-Württemberg ganz konsequent genutzt.

„Ich danke allen Beteiligten für die engagierte und der besonderen Situation geschuldete Leistung. Dieses besondere Engagement ermöglichte die frühzeitige Zahlung der Fördermittel an unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Die Trockenheit mit Ertragseinbrüchen sowie die erschwerten Markt- und Absatzbedingungen durch die Pandemiebeschränkungen haben auch in der Landwirtschaft ihre Spuren hinterlassen. Die Verlässlichkeit der Verwaltung und die Sicherstellung von deren Leistungsfähigkeit für unsere Bürger ist in diesen Zeiten besonders wichtig,“ sagte Minister Peter Hauk.

Durch die frühere Auszahlung ist die Bearbeitungszeit der Anträge – insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen – verkürzt. Deshalb kann nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden. Auskünfte zum Einzelfall können bei Bedarf bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragt werden.

Damit Anträge, die bei den ersten Auszahlungsterminen noch nicht bewilligungsfähig waren, baldmöglichst ausgezahlt werden können, werden die nächsten Auszahlungen bereits ab Mitte Januar 2021 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen.

 

PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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