Im ersten Schritt sollen in jedem Regierungsbezirk ein bis zwei Impfzentren eingerichtet werden, in denen am Tag ca. 1.500 Impfungen durchgeführt werden können. In einem zweiten Schritt sollen die Impfzentren dann auf jeden Landkreis ausgeweitet werden. Sobald es Menge und Eigenschaften der Impfstoffe zulassen, soll die Impfung in einer zweiten Phase regulär in den Arztpraxen erfolgen.
Weiter wird es mobile Impfteams geben, beispielsweise für Pflegeheime. Denn ein Teil der vulnerablen Gruppen wird auf diese mobilen Angebote angewiesen sein. Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft werden soll. Die Impfstrategie muss noch abschließend vom Ministerrat beschlossen werden.
Umgang mit sogenannten Quarantäneverweigerern Landeskonzept geplant: Wie soll mit Menschen umgegangen werden, die sich nicht an die vorgeschriebene Quarantäne halten? Das soll in einem landeseinheitlichen Konzept geregelt werden, das von Sozialministerium, Innenministerium, Justizministerium und den kommunalen Landesverbänden kurzfristig erarbeitet wird. Dabei soll unterschieden werden zwischen Quarantäneverweigerern mit und ohne psychische Erkrankung. Quarantäneverweigerer mit psychischer Erkrankung könnten in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Bei Quarantäneverweigerern ohne psychische Erkrankung kommt das nicht in Betracht. Bei ihnen handelt es sich meist um Wohnungslose oder Geflüchtete. Auch sie könnten vorübergehend in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung untergebracht werden, etwa einer Kaserne, einer Ferienwohnung oder einem Hotel – eine richterliche Anordnung vorausgesetzt. Für den Infektionsschutz ist es wichtig, dass solche Einrichtungen gut erreichbar sind und Quarantäneverweigerer kurzfristig untergebracht werden können. Insofern kommt sowohl eine dezentrale als auch eine zentrale Unterbringung grundsätzlich in Betracht. Insgesamt handelt es sich bei Quarantäneverweigerern bislang allerdings um Einzelfälle.