Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 18. November 2020

Impfstrategie des Landes  Vorbereitungen laufen: Anfang des kommenden Jahres könnten zwei Impfstoffe gegen das Coronavirus verfügbar sein. Darauf bereitet sich das Land vor. Es wird am Anfang voraussichtlich zunächst nur eine begrenzt verfügbare Zahl an Impfdosen geben, deshalb wird die Impfung der Bevölkerung in verschiedenen Phasen erfolgen, wobei vulnerable Bevölkerungsgruppen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsversorgung bevorzugt werden. Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, kann dann ein breites Impfangebot an die Bevölkerung gemacht werden. Ein Impfzwang besteht nicht.

Im ersten Schritt sollen in jedem Regierungsbezirk ein bis zwei Impfzentren eingerichtet werden, in denen am Tag ca. 1.500 Impfungen durchgeführt werden können. In einem zweiten Schritt sollen die Impfzentren dann auf jeden Landkreis ausgeweitet werden. Sobald es Menge und Eigenschaften der Impfstoffe zulassen, soll die Impfung in einer zweiten Phase regulär in den Arztpraxen erfolgen.

Weiter wird es mobile Impfteams geben, beispielsweise für Pflegeheime. Denn ein Teil der vulnerablen Gruppen wird auf diese mobilen Angebote angewiesen sein. Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft werden soll.  Die Impfstrategie muss noch abschließend vom Ministerrat beschlossen werden.


Umgang mit sogenannten Quarantäneverweigerern  Landeskonzept geplant: Wie soll mit Menschen umgegangen werden, die sich nicht an die vorgeschriebene Quarantäne halten? Das soll in einem landeseinheitlichen Konzept geregelt werden, das von Sozialministerium, Innenministerium, Justizministerium und den kommunalen Landesverbänden kurzfristig erarbeitet wird.  Dabei soll unterschieden werden zwischen Quarantäneverweigerern mit und ohne psychische Erkrankung. Quarantäneverweigerer mit psychischer Erkrankung könnten in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.  Bei Quarantäneverweigerern ohne psychische Erkrankung kommt das nicht in Betracht. Bei ihnen handelt es sich meist um Wohnungslose oder Geflüchtete. Auch sie könnten vorübergehend in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung untergebracht werden, etwa einer Kaserne, einer Ferienwohnung oder einem Hotel – eine richterliche Anordnung vorausgesetzt. Für den Infektionsschutz ist es wichtig, dass solche Einrichtungen gut erreichbar sind und Quarantäneverweigerer kurzfristig untergebracht werden können. Insofern kommt sowohl eine dezentrale als auch eine zentrale Unterbringung grundsätzlich in Betracht. Insgesamt handelt es sich bei Quarantäneverweigerern bislang allerdings um Einzelfälle.  
Testzentrum am Stuttgarter Flughafen  Weiter in Betrieb: Das Testzentrum am Stuttgarter Flughafen wird weiterhin in Betrieb bleiben. Allerdings sollen sich dort vor allem Reiserückkehrer sofort nach Landung testen lassen können, die Berufspendler sind oder einer Tätigkeit nachgehen, die für die Aufrechterhaltung bestimmter Bereiche unabdingbar ist, etwa im Gesundheitswesen, in der Pflege, im öffentlichen Dienst oder bei der Polizei.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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