„Wenn wir bei der Energiewende weiter vorankommen möchten, müssen wir unsere Landwirte mitnehmen. Wollen wir die Potenziale der Agro-Photovoltaik voll ausschöpfen, müssen wir hierfür bei der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) ein eigenes Fördersegment schaffen. Hier muss der Bund bei seinem bestehenden Referentenentwurf dringend nachsteuern“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (19. Oktober) in Stuttgart. Hauk habe sich diesbezüglich gemeinsam mit Umweltminister Franz Untersteller an den Bund gewandt. Ein gemeinsames Schreiben sei Ende September an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gegangen.
„Um den Ausbau regenerativer Energieträger massiv ausbauen zu können und so den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen, müssen wir alle technischen Möglichkeiten auslasten“, erläuterte Untersteller. Dazu gehöre neben der Agro-PV auch schwimmende Photovoltaikanlagen. „Aber um diese Potenziale auch gewinnbringend für die Energiewende nutzen zu können, ist es dringend erforderlich, dass der EEG-Entwurf mit Förderanreizen so angepasst wird, damit wir von der Bundesregierung nicht ausgebremst werden. Mit schwimmender PV können wir im Land beispielsweise bis zu 120 Megawatt Leistung aus Sonnenenergie zusätzlich produzieren, was 1 bis 2 Prozent der in Baden-Württemberg betriebenen PV-Leistung entspricht.
„Mit der Agro-Photovoltaik und der schwimmenden Photovoltaik stehen uns zwei innovative Alternativen zur Verfügung, welche die Problematik der Flächenkonkurrenz überwinden und darüber hinaus weitere Synergieeffekte bereithalten. Bei der Agro-Photovoltaik wird eine Fläche gleichermaßen zur Stromerzeugung sowie zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt“, sagten Hauk und Untersteller.
„Ein großes Potenzial sehe ich vor allem im Bereich des Sonderkulturanbaus, wie zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau, da hier verschiedene Synergien zum Tragen kommen. Sonderkulturen werden oft zum Schutz vor Regen, Hagel, Sonnenstrahlung oder Vogelfraß abgedeckt. Im Rahmen der Agro-Photovoltaik können Unterkonstruktionen für die Schutzeinrichtung der Kulturen simultan für die Aufständerung der Photovoltaik-Module verwendet werden. Mit geeigneten Konstruktionen ist sogar eine proaktive Steuerung des Mikroklimas und des Wasserhaushaltes möglich“, erklärte Landwirtschaftsminister Hauk. Ein Ausbau der Photovoltaikkapazitäten wäre in Kombination mit Sonderkulturen im Grunde flächenneutral möglich, da keine zusätzliche Fläche beansprucht würde. Allerdings stecke die Agro-Photovoltaik noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium.
„Um den Ausbau der Agro-Photovoltaik und der schwimmenden PV-Anlagen wirkungsvoll anzustoßen, sehen wir in Bezug auf den vorliegenden EEG-Entwurf in mehreren Punkten dringenden Anpassungsbedarf. Zum derzeitigen Stand ist eine gesonderte Regelung für Agro-Photovoltaik im Gesetz nicht vorgesehen. Sie muss daher direkt mit den schon am Markt etablierten Freiflächensolaranlagen konkurrieren. In den von der Bundesnetzagentur praktizierten Ausschreibungsverfahren haben Agro-Photovoltaik-Anlagen dementsprechend praktisch keine Chance auf einen Zuschlag. Das kann nicht sein“, betonten Landwirtschaftsminister Hauk und Umweltminister Untersteller. Die Gesellschaft müsse die Landwirtschaft als wichtigen Partner der Energiewende begreifen. Dazu gehöre es, entsprechende Förderinstrumente zu schaffen.
PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg