Land ruft die dritte Pandemiestufe aus / Baden-Württemberg wappnet sich für die kritische Phase

Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen veranlasst die baden-württembergische Landesregierung, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag (17. Oktober) beschlossen. Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen machen diesen Schritt notwendig. Dazu wird die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober in Kraft, zeitglich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Für Deutschland und Baden-Württemberg sind die kommenden Wochen entscheidend. Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln. Deshalb hat das Kabinett am Samstag in einer Sondersitzung beschlossen, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Diese definiert zusätzliche, weitergehende  Maßnahmen, die unabhängig von der Inzidenz vor Ort landesweit für alle gelten. Denn wir müssen jetzt alles tun, um den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen und das Ruder herumzureißen.“

Durch die Altersverschiebung in jüngere Altersgruppen gebe es derzeit zwar einen geringeren Anteil schwerer Verläufe mit entsprechend geringerer Auslastung der Krankenhäuser, dennoch seien viele Lebensbereiche durch die zunehmende Verbreitung von COVID-19 betroffen, was wiederum zu einem erhöhten Risiko für die vulnerablen Gruppen führe. Außerdem falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steigt das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Steigen die Neuinfektionen, steigt – verzögert – auch die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und der Todesfälle. Es ist deswegen mit einem zunehmenden Eintrag in die Kliniken und Pflegeheime zu rechnen. Daher sind dann insbesondere pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen verstärkt betroffen. Die Fallzahlen steigen erheblich, der Trend ist sehr ernst zu nehmen. Wenn dieser jetzt nicht gebrochen wird, dann droht die Lage unkontrollierbar zu werden. Das gilt es mit aller Macht zu vermeiden.“

Um die aktuelle Dynamik abzuschwächen, ergreift die Landesregierung von Montag an weitergehende Maßnahmen, die landesweit gelten. Dadurch soll das Infektionsgeschehen unter Kontrolle gehalten und gleichzeitig das alltägliche Leben weitestgehend aufrechterhalten werden. „Eine Überforderung unseres gesamten Gesundheitssystems dürfen wir gerade jetzt im Hinblick auf den kommenden Winter mit all seinen jahreszeitlich typischen Erkrankungen nicht riskieren“, so Lucha weiter.

Was bedeutet die Ausrufung der 3. Pandemistufe:

  • Zusätzlich und ergänzend zu der an der lokalen Inzidenz orientierten Hotspot-Strategie gemäß MPK- Beschluss vom 14. Oktober werden weitere landesweite Maßnahmen
  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.
  • Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:
    • Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren
    • Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.
    • Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen
    • Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht
    • Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes
    • Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen
    • Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

Eine vollständige Übersicht wird am Sonntagabend zusammen mit der Verkündung der Verordnung veröffentlicht.

Diese Maßnahmen gelten von Montag an landesweit. Darüber hinaus können Städte und Landkreise, in denen eine Inzidenz von mehr als 50 / 100.000 Einwohner vorherrscht, per Allgemeinverfügung weitergehende, noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren verhängen.

Die Landesregierung appelliert noch einmal eindringlich an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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