Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 23. September 2020

Aerosol-Schutz
Infektionsrisiko eindämmen: Auf Beschluss der Lenkungsgruppe werden das Wissenschaftsministerium und das Sozialministerium einen multidisziplinären Expertenkreis einberufen, der sich mit den neuesten Erkenntnissen über die Verbreitung von Aerosolen beschäftigt, und auch kurzfristig Handlungsempfehlungen geben soll.
Aerosole sind flüssige Partikel, die stundenlang in einem Raum schweben können und bei Einatmung tief in die Lunge vordringen. Sie gelten als ein Haupttreiber der Corona-Pandemie. Wenn sich im Herbst und Winter das private und öffentliche Leben vermehrt in geschlossene Räume verlagert, ist es von erheblicher Bedeutung, die Ausbreitung der Aerosole einzudämmen. Die Raum- und Luftverhältnisse beeinflussen das Infektionsrisiko ganz entscheidend. Gerade in Bereichen, die in besonderem Maße potentiell gefährdet sind, sollen gesonderte Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die über die gute Durchlüftung oder die begrenzet Personenzahl in einem Raum hinausgehen.

Corona-Testzentren
Umgang mit Reiserückkehrern: Die Teststellen für Reiserückkehrer an den Autobahnrastplätzen Kemmental/Ost, Neuenburg/Ost sowie am Hauptbahnhof Stuttgart und am Flughafen Friedrichshafen werden nach dem Ende der Sommerreisezeit planmäßig zum 1. Oktober eingestellt. Denn sie waren vor allem für die Reiserückkehrer in der Ferienzeit eingerichtet worden. Parallel zum Abbau der Stationen werden Hinweisschilder an geeigneten Standorten aufgestellt, die weiterhin Reiserückkehrer aus Risikogebieten von der Autobahn bis zur nächstgelegenen Teststation lotsen sollen.
Die Teststellen am Flughafen Stuttgart und am Baden Airpark bleiben mindestens bis Ende Oktober bestehen bzw. solange, bis Klarheit über die geplanten Neuregelungen des Bundes besteht. Denn der Bund plant eine einheitliche Lösung für Reiserückkehrer. Das Sozialministerium wird in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung sicherstellen, dass kurzfristig, ergänzend zu den momentan landesweit 883 Corona-Schwerpunktpraxen, in jedem Landkreis mindestens ein Testzentrum betrieben wird, damit es ein flächendeckendes Testnetz gibt.

Kontrolle der Quarantänepflicht
Schwerpunktaktion geplant: Die jeweils zuständigen Ortspolizeibehörden werden bei einer Schwerpunktaktion im Land flächendeckend besonders intensiv prüfen, ob die Quarantänepflicht eingehalten wird. Das kann durch telefonische Abfragen oder Vor-Ort-Kontrollen erfolgen. Ziel ist es, jede Person zu überprüfen, die sich zum Kontrollzeitpunkt in Quarantäne aufhalten muss.  Ein Verstoß gegen die Quarantäneanordnung zieht ein Bußgeld nach sich und kann sogar zu einer Strafanzeige führen.

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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