Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 12. August 2020

Teststationen – Die Teststationen an den Flughäfen Stuttgart, Friedrichshafen und Karlsruhe/Baden-Baden sind in Betrieb. 
Die Teststation Hauptbahnhof Stuttgart wird am morgigen Donnerstag (13. August 2020) in Betrieb genommen. Die Teststation an der A5 am Parkplatz Neuenburg-Ost wird am kommenden Freitag (14. August 2020) die Arbeit aufnehmen. Abhängig von den zur Verfügung stehenden ärztlichen Kapazitäten sind weitere Stationen an einzelnen Autobahnparkplätzen und Bahnhöfen vorgesehen.

Meldung Infektionszahlen

Aufgrund der tendenziell steigenden Zahlen bei den Neuinfektionen wurde das Landesgesundheitsamt gebeten, künftig wieder auch an Wochenenden und an Feiertagen täglich Meldung über die aktuelle Zahl der Neuinfizierten an das Robert-Koch-Institut zu geben.

Anpassung Bußgeldkatalog

Bei fehlendem Mund-Nasenschutz (MNS) im ÖPNV konnte bislang ein Bußgeld zwischen 25 und 250 Euro auferlegt werden. Angesichts der teilweise zunehmenden und bisweilen mutwilligen Disziplinlosigkeit beim Befolgen der Maskenpflicht im ÖPNV wird die Untergrenze des Bußgeldes nun deutlich erhöht: Künftig werden mindestens 100 Euro fällig. Der maximale Betrag von 250 Euro hat Bestand.

Antikörpertests bei der Polizei

Das kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamts ermöglicht schon jetzt Coronatests für Polizeibeamtinnen und -beamte. Künftig können Polizeibedienstete auch Antikörpertests durchführen lassen. Die Lenkungsgruppe erhofft sich davon wichtige Erkenntnisse hinsichtlich einer möglichen temporären oder dauerhaften Immunität bei der Polizei.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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