Das Verkehrsministerium lädt ab sofort Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu ein, sich für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2020 zu bewerben. Das diesjährige Motto lautet Mehr Platz zum Gehen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 21. August 2020.
„Die Fußverkehrs-Checks haben sich zu einem sehr beliebten Planungsinstrument entwickelt. Deshalb hat das Land die Zahl der geförderten Kommunen in diesem Jahr von acht auf zehn erhöht“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann zum Start der Bewerbungsphase am 30. Juni 2020. Mit den Fußverkehrs-Checks will das Land die Kommunen dabei unterstützen, auf nachhaltige Fortbewegungsarten zu setzen, und zugleich den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu bringen.
„Ist ausreichend Platz vorhanden, so dass sich die Menschen frei und sicher auf Wegen und Plätzen bewegen können, dann gehen sie gern und viel zu Fuß. Wege und Plätze sollten attraktiv und sicher gestaltet werden. Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger verwandelt Straßenräume in Lebensräume“, sagt Minister Hermann, „deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen daran arbeiten, diese für Fußgänger freundlich zu gestalten.“
Seit 2015 haben mehr als 50 Kommunen in Baden-Württemberg Fußverkehrs-Checks erfolgreich durchgeführt. Gemeinsam mit der kommunalen Politik und Verwaltung sowie mit Expertinnen und Experten analysieren dabei Bürgerinnen und Bürger im Dialog die Situation des Fußverkehrs. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig attraktiver und sicherer gestaltet werden können.
Ab sofort sind die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu eingeladen, sich um die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2020 zu bewerben. Damit gibt es dieses Angebot in diesem Jahr schon zum sechsten Mal. Während der Fußverkehrs-Checks werden die ausgewählten Kommunen von einem Fachbüro betreut und unterstützt. Das Land übernimmt die Kosten.
Bewerben können sich sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die schon eigene Konzepte zum Fußverkehr umsetzen.
Bewerbungsstichtag ist Freitag, 21. August 2020. Mitte September werden die zehn teilnehmenden Kommunen von einer Fachjury ausgewählt und am Montag, 5. Oktober 2020 bei einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums öffentlich bekannt gegeben.
Bewerbungsunterlagen und weitere Hinweise zu den Fußverkehrs-Checks finden Sie hier bzw. hier: www.vm.baden-wuerttemberg.de/fussverkehr
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg