Das Ministerium für Verkehr hat die neue Sonderförderrichtlinie Technische Schutzwände für Busfahrer und Busfahrerinnen auf den Weg gebracht. Die Anträge können ab sofort bei der L-Bank, Förderbank für Baden-Württemberg, gestellt werden. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Anschaffung von Schutzscheiben in Linienbussen und Bürgerbussen, damit der Ticketverkauf durch den Busfahrer wieder ermöglicht werden kann und die Busunternehmen vor weiteren wirtschaftlichen Einbußen geschützt werden.
Verkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Wir möchten die Busunternehmen und Bürgerbusvereine dabei unterstützen, trotz der Corona-Pandemie den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Schutzscheiben stabilisieren die Betriebssicherheit und sorgen für den Infektionsschutz für die Busfahrerinnen und Busfahrer sowie die Fahrgäste im Linienbusverkehr.“
Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank: „Die L-Bank steht bereit, ab sofort können die Förderanträge gestellt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 31.10.2020 möglich.“ Gefördert wird die Beschaffung von Trenneinrichtungen/Trennscheiben aus Sicherheits- oder Kunststoffglas zum Einbau in Linienbusse oder Bürgerbusse, die fester Bestandteil des Fahrzeugs werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt je Fahrzeug 800 Euro beim Einsatz von Kunststoffscheiben bzw. 2.000 Euro beim Einsatz von Sicherheitsglasscheiben. Wir gehen davon aus, dass rund 7.000 Busse davon profitieren werden.
Hinweise:
Die Förderantragstellung für Linienbusse und Bürgerbusse ist ab sofort bis zum 31.10.2020 bei der L-Bank möglich. Der dafür erforderliche Antragsvordruck kann auf der Internetseite der L-Bank heruntergeladen werden.
Anträge können für alle Schutzscheiben gestellt werden, die ab dem 24.04.2020
beschafft und in die Busse eingebaut wurden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der L-Bank (https://www.l-bank.de/schutzscheiben) und des Verkehrsministeriums (www.vm.baden-wuerttemberg.de/foerderprogramme).
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg