Lieferkettengesetz: Die Eckpunkte sind da, aber die Ambition lässt auf sich warten

Zu den aktuellen Berichten über die Eckpunkte von Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Müller für ein Lieferkettengesetz erklärt Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Endlich liegen die Eckpunkte vor, peinlich nur, dass die Regierung sie noch immer nicht offiziell veröffentlicht hat. Die Bundeskanzlerin muss ihre Blockadehaltung gegen das Gesetz endlich aufgeben. Verbindliche unternehmerische Sorgfaltspflichten sind überfällig – für den Schutz von Mensch und Umwelt und auch für die Rechtssicherheit von Unternehmen, von denen immer mehr klare gesetzliche Regelungen fordern.

Das Gesetz scheint jedoch als zahnloser Tiger angelegt zu sein. Umwelt- und Klimaschutz werden in den Eckpunkten nur am Rande erwähnt, obwohl Menschenrechte und Umweltschutz zusammengehören und deshalb gemeinsam in den Sorgfaltspflichten verankert werden müssen. Damit ein Lieferkettengesetz tatsächlich Umwelt und Menschenrechte schützt, darf es nicht nur für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden gelten. Die Eckpunkte ignorieren auch die zwingend notwendige Beweislastumkehr. Eine Person, die etwa durch ein einstürzendes Gebäude verletzt wurde, müsste sonst nachweisen, dass das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten nicht umgesetzt hätte. Das ist ohne Einblick in die Organisation des Unternehmens quasi unmöglich.

Nach dem Entwurf soll die Mitgliedschaft in staatlich anerkannten Initiativen die Haftung der Unternehmen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Die Mitgliedschaft garantiert aber nicht die tatsächliche Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Eine solche Lösung käme deswegen einem teilweisen Freibrief für Unternehmen gleich. Bisher ist auch völlig unklar, inwieweit das Zertifikatswesen neu geregelt wird. Wer Zertifikate ausstellt, die die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bestätigen, ist für deren Korrektheit auch verantwortlich und muss dafür geradestehen. Ein Lieferkettengesetz ohne die Haftung von Prüfunternehmen könnte dazu führen, dass am Ende weder auftraggebende Unternehmen noch Prüfunternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar gemacht werden können – dann wären wir nicht weiter als jetzt.

 

PM BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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