Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen

Von 29. Juni 2020 an können alle Kinder an Grundschulen, den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten sowie den Grundschulförderklassen und Vorbereitungsklassen im Primarbereich wieder regelmäßig ihre Schule besuchen. Mit diesem Schritt entfällt dann die Notbetreuung. Ermöglicht wird diese Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen durch die ersten Ergebnisse der Kinderstudie. Die im Auftrag der Landesregierung unter Federführung des Universitätsklinikums Heidelberg durchgeführte Studie hat die Befunde anderer internationalen Studien bestätigt: Danach spielen Kinder unter zehn Jahren eine sehr viel geringere Rolle im Pandemiegeschehen als ursprünglich angenommen. Sie erkranken deutlich seltener und haben dann meist mildere Verläufe mit wenigen oder gar keinen Symptomen.

„Somit können wir in dieser Altersgruppe auf die Abstandsgebote verzichten, so dass an den Grundschulen ein Unterricht in einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen möglich ist“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann im Anschluss an die Kabinettssitzung heute (16. Juni 2020) in Stuttgart. Seit der Schließung der Schulen im März hätten sich die Lehrerinnen und Lehrer mit großem Engagement dafür eingesetzt, ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag auch unter neuen und wechselnden Bedingungen umzusetzen – sei es in der Notbetreuung, im Fernlernunterricht, im Kontakthalten mit den Kindern und Eltern sowie bei der Wiederaufnahme der Präsenzphasen in der Schule. „Wir haben gute Erfahrungen mit dem Lernen auf Distanz gesammelt, aber ein gemeinsames Lernen vor Ort und der direkte gegenseitige Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften sind unverzichtbar. Der regelmäßige Unterricht im Klassenverband ist deshalb pädagogisch geboten und auch mit Blick auf die seelische Gesundheit der Kinder von herausragender Bedeutung“, betonte Ministerin Eisenmann. Ministerpräsident Kretschmann: „Ich freue mich sehr für die Kinder und Eltern, dass es nun einen weiteren Schritt der schulischen Normalität geben wird.“

Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gelten jedoch strenge Regeln: So müssen beispielsweise die jeweiligen Gruppen oder Klassen untereinander bleiben und dürfen sich nicht vermischen, auch nicht in den Pausen. Das sieht das Konzept (siehe Anhang) vor, das unter Federführung des Kultusministeriums unter Beteiligung des Landesgesundheitsamts und Fachleuten der kommunalen Spitzenverbände, der Lehrerverbände, des Hauptpersonalrats sowie dem Landeselternbeirat und Landesschülerbeirat entwickelt worden ist.

Gesundheit der Kinder, Eltern und Lehrkräfte steht weiterhin im Fokus

Wesentlich ist, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Symptome von COVID-19 in die Schule kommen. Ebenso gilt weiterhin, dass Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, in den letzten 14 Tagen nicht in Kontakt zu einer infizierten Person gestanden haben dürfen. Mit Beginn des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ab dem 29. Juni 2020 sowie zu Beginn des neuen Schuljahres haben die Eltern, die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule Beschäftigten eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben, die dokumentiert wird. Auch die Hygienehinweise in der jeweils aktuellen Fassung müssen weiterhin umgesetzt werden. Im Rahmen der erweiterten Teststrategie für das Land Baden-Württemberg, über die der Ministerrat am 23. Juni 2020 entscheidet, werden zusätzliche Testmöglichkeiten sowohl für Kinder als auch für Lehrkräfte und Beschäftigte an der Schule geschaffen.

Spielräume zur Gestaltung des Schultags

Grundsätzlich haben alle Kinder täglich Präsenzunterricht. Die Schulen müssen dabei auf eine möglichst konstante Klassenzusammensetzung achten. Nach Möglichkeit sollte eine Lehrkraft bzw. ein festes Lehrkräfteteam den Unterricht einer Klasse abdecken. Der Unterricht beginnt für die vier Klassenstufen zeitversetzt, damit nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig zur Schule kommen. Er startet zum Beispiel im Viertelstundentakt und umfasst mit Pausen täglich vier Zeitstunden. Unterrichtet werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachkunde. Die Schulen können dabei eigene inhaltliche Schwerpunkte setzen. Sport und Musik können bis Schuljahresende nicht unterrichtet werden. Bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 findet zudem keine schriftliche Leistungsfeststellung statt. Der Unterricht soll rhythmisiert einschließlich einer täglichen Bewegungspause eingeplant werden. Grundsätzlich gilt: Schulindividuelle Lösungen sind möglich. Zusätzlich zur Verfügung stehende Lehrerstunden sollen zur individuellen Förderung der Kinder eingesetzt werden, die in den vergangenen Wochen über Fernlernangebote schwerer erreicht wurden oder nun dringender als andere solche Förderung benötigen.

Ergänzende Lernzeiten durch weitere Fachkräfte

Sofern entsprechendes Personal an der einzelnen Schule zur Verfügung steht, können zudem Fachlehrerinnen und Fachlehrer für musisch-technische Fächer sowie Personen mit pädagogischer Vorerfahrung, zum Beispiel pädagogische Assistentinnen und Assistenten oder Hausaufgabenbetreuerinnen und -betreuer für eine ergänzende Lernzeit in der Schule eingesetzt werden. Für die ergänzende Lernzeit werden Aufgaben gestellt, die die Kinder möglichst selbstständig bearbeiten können.

Ausnahmen von der Teilnahme an Präsenzunterricht für Schüler und Lehrkräfte

Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos mitteilen. Außerdem können Eltern weiterhin ihr Kind aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss gegebenenfalls mit dem Kinderarzt geklärt werden.

Lehrkräfte mit relevanten Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko haben und deshalb vom Präsenzunterricht befreit werden, müssen vom 29. Juni an ein ärztliches Attest vorweisen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für schwangere Lehrerinnen. Diese dürfen weiterhin nicht im Unterricht und in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen an Schulen eingesetzt werden und sind deshalb von der Präsenzpflicht befreit. Wenn Lehrerinnen und Lehrer von der Präsenzpflicht befreit sind, kommen sie ihren Aufgaben von zu Hause aus nach und machen Fernlernangebote: Zu den Aufgaben dieser Lehrkräfte gehört also, die Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht zu unterrichten, Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, die im Präsenzunterricht tätig sind ‑ etwa durch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder die Übernahme von Korrekturen ‑, Materialien zur Bearbeitung durch die Schülerinnen und Schüler zu erstellen sowie für die Schülerinnen und Schüler erreichbar zu sein.

Zuverlässige Betreuungszeit ermöglichen

Um eine verlässliche Betreuungszeit an der Grundschule zu gewährleisten, können unterschiedliche Aspekte erforderlich sein: die Unterrichtszeit, eventuell eine ergänzende Lernzeit sowie Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule oder der Hort an der Schule, für die der Schulträger verantwortlich ist. Ganztagsschulen sollen ihr Angebot möglichst umfassend vorhalten. Bedarf es aus organisatorischen Gründen einer Veränderung in der Zusammensetzung der Gruppen, so ist auch hier konstant vorzugehen, damit Kontakte bei Bedarf möglichst gut nachvollzogen werden können.

Anlage zu 76 PM MP Konzept Rückkehr zum Regelbetrieb an den Grundschulen in Zeiten der Pandemie

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

 

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