Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 10. Juni 2020

Reisebusverkehr Regeln für den Reisebusverkehr: Reisebusse können ab dem 15. Juni wieder starten. Dafür haben das Sozial- und das Verkehrsministerium eine Verordnung erarbeitet. Sie sieht unter anderem eine Maskenpflicht während der Fahrt vor, wie im ÖPNV auch. Ebenso soll ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, soweit möglich. Außerdem soll jeder Fahrgast einen fest zugewiesenen Sitzplatz erhalten und bestimmte Hygieneregeln gelten. Unter anderem muss ausreichend Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Die Daten der Reisenden müssen festgehalten werden, damit über auftretende Infektionen informiert werden kann.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Weitere Lockerungen: Für Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und die im angegliederten Förder- und Betreuungsbereich betreuten Menschen gibt es weitere Lockerungen. So wird es künftig keine Platzbeschränkungen mehr in den Kleingruppen geben, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Für die Beschäftigten wird allerdings auch der Grundsatz der Freiwilligkeit aufgehoben, da sie reguläre Arbeitsverträge in den Werkstätten haben und dementsprechend an ihren Arbeitsplatz zurückkehren müssen. Die neuen Regeln gelten, sobald das Sozialministerium die Rechtsverordnung geändert hat.

Wettkämpfe im Breitensport Spiel, Satz und Sieg: Sportwettkämpfe sollen auch im Breitensport wieder möglich sein. Allerdings nur in Sportarten, in denen das Abstandsgebot eingehalten werden kann wie Tennis, Reiten oder bestimmte Leichtathletikarten wie Hoch- und Weitsprung. Teilnehmen dürfen bis zu 99 Sportler, Zuschauer sind auch weiterhin nicht zugelassen. Die neuen Regeln sollen ab dem 11. Juni gelten.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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