Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 03. Juni 2020

Überwachung von Baustellen Infektionsherde vermeiden: Baustellenarbeiter sind oft situationsbedingt in Sammelunterkünften untergebracht, zum Teil auch außerhalb der Baustellen liegend. Gerade diese Unterkünfte wie auch die beteiligten Subunternehmen sollen in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion der zuständigen Arbeits- und Gesundheitsschutzbehörden und den Bundesbehörden, wie dem Zoll, intensiver kontrolliert werden. 

Touristischer Reisebusverkehr Perspektive für die Reiseunternehmen: Der Reisebusverkehr soll ab 15. Juni wieder möglich sein. Dafür werden das Verkehrs- und das Sozialministerium ein Hygienekonzept erarbeiten.

Einreise-Quarantäne Keine pauschale Quarantäne mehr: Wer aus einem Staat außerhalb des  Schengen-Raums ins Land einreist, musste bislang in Quarantäne. Diese pauschale Regel wird aufgehoben. Eine pauschale Einreise-Quarantäne soll es nur noch dann geben, wenn die Person aus einem Land einreist, das mehr als 50  Infektionen pro 100.000 Einwohner aufweist. Ausnahmen sind allerdings auch dann für bestimmte Berufsgruppen möglich, etwa für LKW-Fahrer.

Sportwettkämpfe Wettbewerb ohne Quarantäne: Sportler, die den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können, müssen künftig nicht mehr vor der erstmaligen Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs in eine einwöchige Quarantäne. 

Training im Spitzen- und Profisport Erweiterte Trainingsmöglichkeiten: Trainingseinheiten waren bisher ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von maximal fünf Personen zulässig. Und bei größeren Trainingsflächen war jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm möglich. Künftig sollen Trainingseinheiten auch in Gruppen von bis zu zehn Personen erfolgen können; bei größeren Trainingsflächen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal zehn Personen pro Trainingsfläche von 400 qm möglich.

Bordgastronomie  Einheitliche Regeln: Für die Bordgastronomie in Bahnen und Schiffen sollen künftig dieselben Regeln gelten wie in Gaststätten. Das bedeutet beispielsweise, dass in diesem Bereich die Mundschutzpflicht entfällt. 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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