Weiterentwicklung der Test-Strategie Kontrolle des Coronavirus: Baden-Württemberg verfolgt bereits eine bundesweit einmalige Test-Strategie, um die Verbreitung des Coronavirus besser kontrollieren zu können. Sobald marktreife Testkapazitäten für Antikörpernachweise einer Sars-CoV-2-Infektion vorliegen, wird das Land seine Test-Strategie auf Antikörpertestung ausweiten. Über einen Nachweis von Antikörpern in einer bestimmten Gruppengröße könnte auch die Herdenimmunität in der Bevölkerung abgeschätzt werden. Baden-Württemberg wird sich dafür entsprechende Testkapazitäten sichern. Das Sozialministerium wird im Auftrag der Lenkungsgruppe ein passendes Konzept erarbeiten.
Allgemeine Weiterbildung – Grundsätzlich geöffnet:
Angebote der allgemeinen Weiterbildung und der schulbezogenen Bildung wie der Schülernachhilfe sind ab dem 25. Mai wieder möglich. Von der Öffnung profitieren insbesondere Volkshochschulen, kirchliche Bildungsträger, Bildungsträger aus dem Bereich der Gewerkschaften und Verbände, Sprachschulen, Sprachinstitute und weitere Träger von Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung, im schulischen Bereich außerdem Träger von Nachhilfeeinrichtungen. Die Öffnung unterliegt den für Schulen geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Spezifische Angebote mit höherem Infektionsrisiko sind allerdings weiterhin untersagt, etwa Kurse zur Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme, Bewegungsangebote in Räumen, Bewegungsangebote mit Körperkontakt im Freien und spezifische Musikangebote.
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – Etwas mehr Normalität:
Seit Anfang Mai können Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und im angegliederten Förder- und Betreuungsbereich betreute Menschen wieder zu ihrer gewohnten Tagesstruktur zurückkehren. Künftig soll auch die bislang geltende zahlenmäßige Beschränkung der Arbeitsplätze entfallen. Außerdem sind spezielle Förderangebote für Kleingruppen ebenfalls wieder möglich. Für die Beschäftigten gilt weiterhin der Grundsatz der Freiwilligkeit, um die Akzeptanz der behinderten Beschäftigten für die ungewohnte Situation zu erhöhen. Die Öffnungen sollen ab 29. Mai gelten, um den Trägern und Dienstleistern die entsprechenden Vorbereitungen zu ermöglichen.
Tages- und Nachtpflege – Ausweitung von Pflege und Betreuung:
Tages- und Nachtpflege sowie ehrenamtliche Betreuungs- und Entlastungsangebote sollen wieder eingeschränkt möglich sein. Zulässig ist ein Betrieb mit in der Regel jeweils fünf Tages- oder Nachtpflegegästen. Bei den ehrenamtlichen Angeboten ist die Gruppengröße auf sieben Personen begrenzt.
Musikschulen Gruppenunterricht wieder zulässig:
Musikschulen können seit Anfang Mai wieder Einzelunterricht anbieten. Ein weiterer Öffnungsschritt sieht nun den Gruppenunterricht von bis zu zehn Personen vor, soweit es nicht um Unterricht an Blasinstrumenten, in Gesang oder Tanz geht. Ab dem 2. Juni ist dann auch der Gruppenunterricht an Blasinstrumenten und im Tanz, sowie der Einzelunterricht im Gesang wieder möglich, unter jeweils strengen Hygieneauflagen.