Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 13. Mai 2020

Fahrplan für Veranstaltungen, Veranstaltungen bald wieder möglich:
Eine von der Lenkungsgruppe eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet einen Stufenplan, der vorschlägt, wann und wie größere Veranstaltungen wieder möglich sein sollen. Die Einstufung der Veranstaltungen soll dabei unter anderem danach erfolgen, wie gut sie kontrollierbar sind. Die einzelnen Stufen sollen auch mit einer Höchstpersonenzahl versehen werden, was vor allem für die Kontaktpersonennachverfolgung im Falle eines Ausbruchsgeschehens bei einer Veranstaltung wichtig ist. Dem Kabinett soll der Stufenplan zur Verabschiedung am 26. Mai vorgelegt werden.

Eingeschränkter Regelbetrieb an Kitas Erweiterte Kinderbetreuung:

Kitas und Kindergärten sollen auf Vorschlag des Kultusministeriums ab dem 18. Mai wieder teilweise öffnen. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln sowie des durch Risikogruppen eingeschränkten Personals kann es auch weiterhin maximal einen eingeschränkten Regelbetrieb geben. Nur maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, dürfen jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden.  Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung sind sowie Kinder, bei denen besonderer Förderbedarf besteht. Außerdem sollen Kinder, die vor der Schließung die Einrichtung besucht haben, zumindest tageweise wieder die Kita besuchen können, sofern dies räumlich und personell möglich ist.   

Gelockerte Besuchsregeln für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Besuche wieder möglich:
Ab dem 18. Mai sind Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wieder möglich, sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können. Pro Patient ist dann ein Besuch am Tag durch maximal zwei Personen möglich, Ausnahmen für besonders nahestehende Personen, insbesondere in der Sterbebegleitung, sind allerdings möglich. Die Besucherinnen und Besucher müssen für eine mögliche Kontaktverfolgung ihre Daten hinterlassen und während ihres Besuchs einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Weitere Öffnungen im Bildungsbereich – Sicherung von Aus- und Fortbildung:

Die berufliche Bildung soll ab dem 18. Mai schrittweise weiter geöffnet werden. Das gilt insbesondere für Auszubildende im ersten Lehrjahr an überbetrieblichen Bildungsstätten, Bildungsmaßnahmen der Arbeitsmarktförderung und berufliche Fortbildungen. Die Öffnung für Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung trägt dazu bei, die Qualifizierung der Arbeitslosen zu verbessern. Auch die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung, wie zum Beispiel Volkshochschulen, sollen wieder eingeschränkt öffnen können.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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