Von diesem Montag (27.04.) an gilt in Baden-Württemberg beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen sowie in den Wartebereichen öffentlicher Verkehrsmittel die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zum Schutz vor Infektion zu tragen.
Landesverkehrsminister Winfried Hermann setzt dabei auf die Weitsicht und die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Er sagte am Freitag in Stuttgart: „Einen absoluten Schutz wird es durch das Tragen von Masken nicht geben. Nur durch eine konsequente Minimierung des Infektionsrisikos kann Corona langfristig besiegt werden. Ich bin aber davon überzeugt, dass die Verwendung einer die Nase und den Mund bedeckenden Gesichtsmaske sehr schnell zu unserem normalen Alltag gehören wird. Ob im Supermarkt, im Zug oder anderswo wird das Tragen der Maske in Zukunft ganz selbstverständlich sein.“
Nicht immer und überall werde allerdings durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Menschen einzuhalten sein. Darum sei die Maske für die nächsten Wochen und Monate ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem normalen Leben in Corona-Zeiten. „Mund-und Nasenschutz, möglichst weiter Abstand, Händewaschen und Hygieneregeln werden uns in Fleisch und Blut übergehen müssen“, betonte Minister Hermann. Mit Plakaten, Flyern und Durchsagen in den Zügen wird auf die Schutzmaßnahmen hingewiesen.
Bei der Durchsetzung der Masken-Pflicht setzt der Verkehrsminister darauf, dass sich die Fahrgäste verantwortlich und vernünftig verhalten. Er stellte aber auch klar: „Sollten sie sich nicht an die Pflicht halten, werden sie darauf hingewiesen. Ich gehe von der Einsicht der Reisenden aus. Eine Maske, ein Schal oder Tuch sind starke Zeichen, dass ich andere schütze, um mich selbst zu schützen“.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg