Die Landes- und Bundesregierung sollte sich an Frankreich ein Beispiel nehmen und das Totalherbizid schnellstmöglich verbieten.
Am morgigen Freitag (16.4.2020) jährt sich zum zweiten Mal das Versprechen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, den Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft in Deutschland massiv zu reduzieren. Damals hieß es, das Totalherbizid solle nur noch gegen „Problemunkräuter“, zur Erosionsvermeidung und mit Sondergenehmigung bei Gefahr eines Ernteverlustes eingesetzt werden dürfen. Privatpersonen dürften Glyphosat nicht mehr verwenden. Für den Einsatz in Naturschutzgebieten wollte die Ministerin keine Ausnahmen mehr zulassen. Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg kritisiert scharf, dass seit den Ankündigungen nichts passiert ist.
Brigitte Dahlbender, BUND-Landesvorsitzende, erklärt: „Wir sehen keine großen Schritte in Richtung Glyphosatausstieg, lediglich leere Versprechungen. Das Ende der Nutzung wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Insektenschutz. Glyphosat zerstört die Ackerbegleitflora und somit die Lebensgrundlage vieler Insekten. Zum Erhalt der Artenvielfalt muss endlich der Ausstieg aus Glyphosat in der Landwirtschaft kommen.“
Im Februar 2020 kündigte das Bundeslandwirtschaftsministerium zwar an, Glyphosat in Privatgärten zu verbieten; die Änderungsverordnung befindet sich laut Presseberichten noch in der Abstimmung. Für die Landwirtschaft wurde der Ausstieg jedoch erst für 2023 geplant. Damit wird die Zulassungsfrist auf Europäischer Ebene, die noch bis 2022 läuft, bis zum Ende ausgenutzt.
Frankreich zeigt, dass Glyphosat verzichtbar ist
„Das ist viel zu spät. Unser Nachbarland Frankreich hat vorgemacht, wie es geht: Dort dürfen Privatleute schon seit 2019 keine glyphosathaltigen Mittel mehr einsetzen, für die Anwendung in der Landwirtschaft endet die Frist im November 2020. Was die Kolleg*innen in Frankreich können, schaffen die deutschen Bäuer*innen sicher auch“, betont Brigitte Dahlbender.
Zulassung von Pestiziden ist Bundesrecht. Baden-Württemberg kann Glyphosat jedoch auf landeseigenen Flächen und in Schutzgebieten verbieten. Und das muss ohne weitere Verzögerung passieren. Der Gesetzentwurf, mit dem die beiden baden-württembergischen Ministerien für Umwelt und für Ländlichen Raum auf das Volksbegehren Artenschutz reagiert haben, enthält den Punkt, „die Anwendung von Glyphosat schnellstmöglich zu beenden, auch auf Gleiskörpern und in Privathaushalten“. Nun muss der Landtag so schnell wie möglich den Gesetzentwurf zum Erhalt unserer Biodiversität beschließen.
Glyphosat auf 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen
In Deutschland werden weiterhin im Schnitt etwa 5.000 Tonnen Glyphosat pro Jahr eingesetzt. In Dürrejahren, wenn es weniger Aufwuchs gibt, ist es etwas weniger, grundsätzlich bleibt der Jahresverbrauch aber stabil. Der größte Anteil wird in der Landwirtschaft genutzt. Auf fast 40 Prozent der ackerbaulich bewirtschafteten Flächen in Deutschland kommt Glyphosat zum Einsatz. Nicht-berufliche Anwendungen liegen hingegen bei unter 100 Tonnen pro Jahr. Das sind nicht einmal zwei Prozent der Gesamtmenge.
Weitere Informationen:
- Webseite des BUND Baden-Württemberg zu Landwirtschaft: https://www.bund-bawue.de/themen/natur-landwirtschaft/landwirtschaft/
- Webseite des BUND Baden-Württemberg zu Glyphosat: https://www.bund-bawue.de/themen/natur-landwirtschaft/landwirtschaft/Glyphosat/
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.