„Das Kabinett hat heute den Koalitionsbeschlüssen vom 12. Dezember 2019 folgend auch eine Bundesratsinitiative zur Anpassung der Beschäftigungsduldung beschlossen.
Wir bringen eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 60d AufenthG ein. Ziel dieser Bundesratsinitiative ist es, für Geflüchtete, deren Verfahren von der Hochphase des Flüchtlingszugangs betroffen waren, eine Anrechnungsmöglichkeit für Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens auf den notwendigen Duldungszeitraum zu schaffen. Einstweilen gilt auf meinen Vorschlag hin: Personen, die bis auf die Voraussetzung der Vorduldungszeiten alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllen, und unter die geplante Bundesratsinitiative fallen, können sich an die Härtefallkommission wenden“, so Innenminister Thomas Strobl.
Die Befassung der Härtefallkommission hat zur Folge, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen regelmäßig zurückzustellen sind. Dies gilt für Anträge von Personen, die bis spätestens 29. Februar 2016 ins Bundesgebiet eingereist sind und bei denen bis auf die Voraussetzung der Vorduldungszeiten alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung gemäß § 60d AufenthG vorliegen. Diese werden sehr sorgfältig geprüft. Ihre Beschäftigungserlaubnis gilt weiterhin für die gesamte Dauer des Verfahrens, sofern die Personen ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung nach § 60d AufenthG nachkommen. Wenn begrenzte Kapazitäten zur Vollziehung der Abschiebung bestehen, beispielsweise bei Abschiebeflügen nach Gambia, werden zunächst diejenigen abgeschoben, die sich nicht in Arbeit befinden und nicht diejenigen, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind, hier arbeiten, Steuern zahlen und damit im Sinne des § 60d AufenthG gut integriert sind. Letzteres gilt freilich in Sonderheit nicht für Straftäter und Gefährder und Dublin-Fälle. Zudem priorisiert das Innenministerium bereits seit Januar 2018 die Rückführung von Gefährdern und Straftätern durch den Sonderstab Gefährliche Ausländer. Die erfolgreiche Arbeit des Sonderstabs Gefährliche Ausländer wird derzeit durch den Aufbau weiterer regionaler Sonderstäbe in den Regierungspräsidien intensiviert.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg