Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis 2030 zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Rechtsrahmen erforderlich, der ein besseres Miteinander im Verkehr unterstützt. Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde heute (14.02.) im Bundesrat beschlossen. Verkehrsminister Winfried Hermann MdL erklärt dazu: „Die nun beschlossene StVO-Novelle baut wichtige Konfliktpunkte zwischen Auto- und Radverkehr ab und verbessert damit den Schutz der Radfahrerinnen und Radfahrer. Nebeneinander zu fahren wird grundsätzlich erlaubt und macht Radfahren attraktiver. Natürlich darf damit nicht mutwillig der Kfz-Verkehr behindert werden. Aber so, wie man in Bus, Auto und Fußwegen nebeneinander unterwegs ist, so geht es nun auch auf dem Rad.“
Bei wesentlichen Gefahrenquellen gibt es konkret Verbesserungen. Der Überholabstand, den Autos gegenüber dem Radverkehr einhalten müssen, wird zukünftig mit anderthalb Metern innerorts und zwei Meter außerorts in der StVO verankert. Lkw dürfen an Kreuzungen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Damit Radfahrerinnen und Radfahrer an Kreuzungen nicht durch parkende Autos verdeckt werden, sind zukünftig die letzten acht Meter vor einer Kreuzung für parkende Autos Tabu. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht mehr gehalten werden und die Bußgelder für das Parken auf Rad- und Gehwegen werden spürbar erhöht. So steigt beispielsweise die Geldbuße für das Parken auf Gehwegen von bisher 20 Euro auf nun 55 Euro, Parken in der zweiten Reihe hat ebenfalls ein Bußgeld von 55 Euro statt bisher 15 Euro zur Folge.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat vor zwei Jahren die Initiative übernommen und über den Bundesrat eine Fahrradnovelle der StVO beim Bund eingefordert. 2019 wurden Eckpunkte für eine entsprechende Fahrradnovelle durch den Bundesrat einstimmig verabschiedet. Die nun beschlossenen Änderungen der StVO greifen wesentliche Punkte der Länder auf. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg begrüßt diese Änderungen als ersten Schritt.
Noch nicht umgesetzt wurden bereits angekündigte Schritte, die den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten für eine Förderung und Sicherung des Rad- und Fußverkehrs geben. Dazu Verkehrsminister Winfried Hermann: „Diese StVO-Novelle ist ein erster Schritt. Weitergehende Veränderungen müssen folgen. Die StVO muss den Verkehrsbehörden und den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten geben, um Tempo 80 km/h auf schmalen Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften und Tempo 30 km/h auf Straßen ohne Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften anzuordnen und Flächen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs umzuverteilen. Dies sind zentrale Handlungsfelder einer kommunalen Verkehrswende.“
Leider bleibt der Entwurf insbesondere in Punkten mit großer Relevanz für die Sicherheit des Radverkehrs hinter den Forderungen der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zurück. Hier muss der Bund nach Auffassung von Verkehrsminister Winfried Hermann noch in diesem Jahr nachlegen. „Eine Verkehrswende und damit wichtige Klimaschutzziele lassen sich – vor allem auf kommunaler Ebene – nur dann verwirklichen, wenn nachhaltige und umweltverträgliche Verkehrsformen sicher geführt werden und ihnen ein deutlich größerer Anteil des öffentlichen Verkehrsraums zugestanden wird“, so der Verkehrsminister abschließend.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg