Innenminister Thomas Strobl hat mitgeteilt, dass die Landtagswahl 2021 voraussichtlich am 14. März 2021 stattfinden wird.
„Die Landtagswahl 2021 wird voraussichtlich am 14. März stattfinden“, gab Innenminister Thomas Strobl nach dem Ministerrat bekannt. Zuvor hatte er dem Kabinett über diesen Termin berichtet; der Ministerrat hat dies zustimmend zur Kenntnis genommen. Nun wird das Innenministerium die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien, die Landtagsverwaltung, die kommunalen Landesverbände sowie die Kirchen anhören, bevor das Kabinett einen Beschluss zur Bestimmung des Wahltages durch die Landesregierung nach Paragraph 19 des Landtagswahlgesetzes fasst.
„Die Wahlperiode des 16. Landtags endet am 30. April 2021. Damit zwischen der Wahl und der konstituierenden Sitzung die notwendige Zeit für die Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses liegt, sollte die Landtagswahl im März stattfinden“, erläutert Innenminister Thomas Strobl die Gründe der Terminfindung: „Von allen Sonntagen im März 2021 ist der 14. März der am besten geeignete.“ Ein Wahltermin am 7. März würde etwa dazu führen, dass das Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge in den Weihnachtsferien liegt; ab dem 21. März würde das amtliche Endergebnis wohl erst nach den Osterferien vorliegen, was zu einem rechtssicheren Mandatserwerb erst in der zweiten Aprilhälfte, nur kurz vor Ende der Legislatur, führen würde. Am 28. März ist zudem Palmsonntag, der von der Evangelischen Kirche regelmäßig als Konfirmationstag genutzt wird.
„Schon heute sage ich allen Wahlberechtigten: Nehmen Sie unser freies, demokratisches Wahlrecht als das wertvolle Geschenk, das es ist. Gehen Sie zur Landtagswahl, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und mischen Sie sich ein“, erklärte Strobl abschließend.
PM Innenministerium Baden-Württemberg