„Wir begrüßen die klaren und deutlichen Aussagen von Verkehrsminister Hermann zum geplanten Maßnahmengesetz des Bundes zur Planungsbeschleunigung von Infrastrukturprojekten. Sie bestätigen in vollem Umfang unsere Erfahrungen: Nicht Klagen von Umweltverbänden sind schuld an häufig zu langen Planungszeiträumen, sondern vielmehr zahlreiche Mängel bei Investoren und Genehmigungsbehörden wie beispielsweise Personalmangel, fehlende Abstimmungen oder Streit über Finanzierungsfragen.
Dies belegt das Beispiel der Gäubahn eindrücklich“, erklärt die BUND-Landesvorsitzende von Baden-Württemberg, Dr. Brigitte Dahlbender. „Es ist gut und wichtig, dass das Verkehrsministerium zu den Bürgerrechten steht. Alles andere würde auch der viel postulierten Politik des Gehörtwerdens und der Beteiligungskultur widersprechen. Die Klagerechte der Umweltverbände sind ein unverzichtbares Korrektiv in allen Planungsverfahren. Allein durch die Möglichkeit einer Klage planen die Behörden und die Privatwirtschaft gründlicher und achten intensiver auf Umwelt- und Naturschutzbelange. Werden Klagerechte ausgehebelt, entfällt dieses Korrektiv und der Stellenwert unserer Belange sinkt im Planungsprozess“, so Dahlbender. Nur wer die Axt am Umweltrecht anlegen will, der schränkt die Klagerechte ein. „Wir fordern die Landesregierung daher auf, am 14.2. im Bundesrat klar Position zu beziehen und das Maßnahmengesetz abzulehnen.“
Weitere Informationen:
- Webseite des BUND Baden-Württemberg zu Mobilität: https://www.bund-bawue.de/themen/mensch-umwelt/mobilitaet/
- Pressemitteilung des Verkehrsministeriums: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/minister-hermann-ausbau-bahnstrecke-stuttgart-zuerich-ueber-die-gaeubahn-endlich-vorantreiben/
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.