Mit einer bundesweit einmaligen Anwendung können Beamtinnen und Beamte des Landes die Auswirkung ihrer individuellen Arbeitszeit auf die Altersversorgung errechnen.
Beamtinnen und Beamte können sich ab sofort von einer Anwendung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) errechnen lassen, welche Auswirkungen beispielsweise geplante Teilzeitarbeit auf die Altersversorgung hat.
„Bisher haben die Beamtinnen und Beamten alle fünf Jahre einen Überblick bekommen, mit welcher Altersversorgung sie rechnen können, wenn alles bleibt, wie es ist. Jetzt gibt es zusätzlich ein jederzeit verfügbares Instrument, das sich individuell an mögliche Pläne anpassen lässt“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann. Der Versorgungsrechner ist in dieser Art und Weise bundesweit einzigartig, weil er die beim LBV hinterlegten Daten der Beschäftigten für seine Berechnungen nutzt.
Bundesweit einmaliges Planungsinstrument
Wer beispielsweise plant seine Arbeitszeit oder sein Deputat für eine bestimmte Zeit zu reduzieren oder wieder aufzustocken, kann errechnen lassen, welche Auswirkungen das für seine Pension hat. „Dass sich das monatliche Einkommen verändert, ist präsenter als die Auswirkungen im Ruhestand. Aber auch die sollten alle gut im Blick behalten. Mit der Digitalisierung schaffen wir hier ein wertvolles Planungsinstrument für die Beschäftigten“, sagte Sitzmann. Auch wer beabsichtigt wegen einer Schwerbehinderung oder Erreichen der Antragsaltersgrenze vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, kann die finanziellen Auswirkungen im Portal des LBV direkt auswerten lassen.
Der Versorgungsrechner ist über das Kundenportal des LBV für alle Beamtinnen und Beamten des Landes zugänglich. Für die Nutzung ist es notwendig sich anzumelden, damit die persönlichen Daten berücksichtigt werden können. Auch die besonderen Altersgrenzen beispielsweise für Beamtinnen und Beamte des Vollzugsdienstes können so ohne zusätzliche Eingaben berücksichtigt werden. Die Funktionen des Versorgungsrechners werden vom LBV kontinuierlich weiterentwickelt, um mittelfristig weitestgehend alle versorgungsrechtlichen Eventualitäten abdecken zu können. Das erste Update mit weiteren Berechnungsfunktionen ist bereits in Planung. Die Berechnungen sind ein Planungsinstrument für die Bediensteten und die Ergebnisse damit keine rechtsverbindlichen Bescheinigungen bzw. Auskünfte durch das LBV. Das Angebot muss nicht genutzt werden. Deshalb werden weiterhin im fünfjährigen Turnus persönliche Versorgungsauskünfte erstellt.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg