Entscheidung mit Signalwirkung: Berliner Fußball-Verband schafft Regelung für Menschen mit Personenstandseintrag „divers“

Zur Entscheidung des Berliner Fußball-Verbandes, eine Regelung zur Integration von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in den Spielbetrieb zu schaffen, erklären Monika Lazar, Sprecherin für Sportpolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Wir gratulieren dem Berliner Fußball-Verband (BFV) zur Entscheidung, eine Regelung zur Integration von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in den Spielbetrieb zu schaffen.

Beim Verbandstag des BFV am Samstag wurde der Antrag Nr. 53 angenommen. Menschen mit dem Personenstandseintrag „divers“ wird nun die Entscheidung überlassen, ob die Spielberechtigung für die Frauen- bzw. Mädchenteams oder die Herren- und Jungenteams erteilt werden soll.

Der Antrag Nr. 53 ist auch ein großer Schritt für transgeschlechtliche Personen. Ihre Spielberechtigung bleibt auch während ärztlich begleiteter geschlechtsangleichender Maßnahmen bestehen. Die Person erhält auf Antrag während dieser Zeit die Spielberechtigung für ein Team desjenigen Geschlechts, in dem sie bislang noch nicht gespielt hat und dessen Angleichung angestrebt wird.

Das bisher fast ohne Ausnahmen rein binär organisierte Sportsystem steht bei der Frage des Umgangs mit trans- und intergeschlechtlichen Menschen vor einer großen Herausforderung. Die Entscheidung des BFV ist richtungsweisend und ein Signal an oft konservative Sportstrukturen. Erstmals führt ein Sportverband eine progressive Regelung mit Vorbildcharakter ein, die Sicherheit für trans- und intergeschlechtlichen Menschen und auch Verbände selbst schafft. Weitere Sportverbände sollten sich ein Beispiel an der Berliner Lösung nehmen.

 

PM  Bündnis90/Die Grünen

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