Kreishaushalt 2020

Wie bereits in den Vorjahren dürfen wir auch in diesem Jahr die Gelegenheit nutzen, als Vertretung der Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises unsere Einschätzung zum Kreishaushalt 2020 zu äußern. Dazu gab es eine Vielzahl von Vorgesprächen und zuletzt eine abschließende Diskussion und Abstimmung in der Kreisverbandssitzung am 4. November dieses Jahres, an der 33 der 38 Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister anwesend waren. Diese haben sich einstimmig auf folgende Forderung verständigt:

Die Kommunen halten beim derzeitigen Kreisumlageaufkommen und der derzeitigen Finanzsituation des Landkreises einen Kreisumlagehebesatz von 32,0 Punkten für angemessen, für den Landkreis für ausreichend und für die Kommunen für vertretbar. Diese Position dürfen wir wie folgt begründen:
Zunächst dürfen wir auf die zum gleichen Thema formulierten Schreiben der vergangenen Jahre zurückblenden, bei denen wir klar gemacht haben, das letztendlich nicht die Höhe des Kreisumlagehebesatzes, sondern im Wesentlichen das Kreisumlage – Istaufkommen der sinnvollerweise anzulegende Maßstab ist.

Wir hatten damals das erforderliche Aufkommen auf rund 100 Millionen Euro beziffert und eingeräumt, das Schwankungen zwischen 5 und 10 Prozent sowie Inflationsausgleiche eingepreist werden müssen und können. Zugleich hatten wir gefordert, dass sich der Kreisumlagehebesatz am Landesdurchschnitt orientiert und auch hier nur eine geringe Schwankungsbreite nachvollziehbar und begründbar ist. Betrachtet man diese Parameter im Kreishaushalt 2020 dann ist festzustellen, dass die Kreisumlage inzwischen auf ein Ist-Aufkommen von 127 Millionen Euro gestiegen ist und der Kreisumlagehebesatz bei einem Landesdurchschnitt von 30,12 Punkten 34,5 Punkte betragen soll. Schon allein diese Linien zeigen, dass eine deutliche Korrektur des Kreisumlagehebesatzes aus Sicht der Kommunen und im Sinne eines ausgeglichenen Lasten- und Chancenverhältnisses notwendig ist.

Neben diesen grundsätzlichen Leitplanken einer aus unserer Sicht ausgewogenen Verteilung an Finanzmitteln zwischen Landkreis und Kommunen verdeutlicht eine konkreter Blick in die Zahlen die Richtigkeit dieses Grundsatzes: Das Ergebnis des Jahres 2018 im Kreishaushalt hat einen Überschuss von rund 10 Millionen Euro erbracht. Dies bedeutet nichts anderes, als dass im Jahr 2018 eine um 10 Millionen Euro überhöhte Kreisumlage eingefordert wurde. Ähnliches gilt auch für das Jahr 2019, das zwar voraussichtlich keinen Überschuss erwirtschaften, aber eine um 7 Millionen Euro reduzierte Kreditaufnahme ausweisen wird.

Zum Zweiten ist festzuhalten, dass sich seit der Einbringung des Kreishaushaltes der vermeintliche Fehlbetrag von 4,7 Millionen Euro im Haushalt 2020 komplett neutralisiert hat. Drittens ergeben sich aus der gestiegenen Steuerkraftsumme der Kommunen 9,3 Millionen zusätzliche Einnahmen für den Landkreis und viertens sollte nicht unerwähnt bleiben, dass im Vergleich zu den Ergebnissen der vergangenen Jahre beispielsweise das Aufkommen der Grunderwerbssteuer deutlich zu konservativ angesetzt ist und auch wesentliche Kennzahlen der vom Land vorgelegten Orientierungsdaten (einen Haushaltserlass gibt es bisher leider noch nicht) unterschritten werden. Für uns als Kommunen ergeben sich daraus folgende Schlussfolgerungen:

 

  1. Es ist weder unsere Aufgabe den Kreishaushalt zu beschließen, noch ist es unsere Aufgabe einzelne Positionen zu korrigieren. Dies ist ausschließlich die Zuständigkeit des Kreisrats und der Kreisverwaltung.
  2. Unserer seit Jahren vorgetragenen Forderung, Haushaltsansätze realistisch zu planen ist weder im Jahr 2018 noch 2019 gefolgt worden. Der dadurch entstandene Überschuss von rund 10 Millionen Euro in 2018 und die vermiedene Kreditaufnahme von 7 Millionen Euro in 2019 sind den Kommunen zurück zu geben.
  3. Im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Kreishaushaltes hat es bereits bis heute Verbesserungen von rund 4,5 Millionen Euro gegeben. An diesen Verbesserungen sind die Kommunen angemessen zu beteiligen.
  4. Die Steuerkraftsummen der Kommunen sind gestiegen, was zumindest bei der Mehrheit der Kommunen –allerdings keineswegs bei allen! – zu Einnahmeverbesserungen geführt hat. Deshalb betrachten wir es als angemessen, dass die daraus resultierenden Mehreinnahmen des Landkreises bei der Kreisumlage dem Landkreis verbleiben.

 

Aus unserer Sicht ergibt sich so ein möglicher Spielraum für die Senkung der Kreisumlage von rund 14,5 Millionen Euro (10 Millionen Überschuss aus 2018 und Verbesserungen 2020 von ca. 4,5 Millionen), was einer Absenkung der Kreisumlage um rund 4 Punkte entsprechen würde. Angesichts der durchaus erheblichen Aufgaben, die der Landkreis in den kommenden Jahren zu bewältigen hat und in Anerkennung der Chancen und Risiken, die jeder Haushaltsplan beinhaltet, wollen wir nicht diesen gesamten Spielraum sondern lediglich 2,5 Punkte und damit rund 9 Millionen Euro einfordern. Damit liegt die Forderung insgesamt sogar noch unter der dem realisierten Überschuss aus 2018.

Diese Forderung bitten wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte, in Ihrer weiteren Diskussion zu würdigen und wir bitten insbesondere Sie, sehr geehrter Herr Landrat bei der Gesamtbetrachtung ein besonderes Augenmerk auf die Gemeinden zu legen, die finanziell die schwächsten Glieder in der Kette sind und
bereits jetzt mit teilweise erheblichen Haushaltsdefiziten zu kämpfen haben.

Lassen Sie mich mit einer grundsätzlichen Bemerkung schließen:
In den vergangen Jahren wurde eine höhere Kreisumlage immer wieder auch damit gerechtfertigt, dass auf diese Weise Rücklagen angesammelt werden, die in den folgenden Jahren dazu führen sollen, die Kreisumlage auf einem noch erträglichen Niveau halten zu können. Nun mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass 16 Millionen Euro aus dieser zur Kreisumlagenstabilisierung gedachten Rücklage ins Basiskapital umgebucht wurden und damit dem operativen Geschäft entzogen sind. Dies ist für uns als Kommunen auch deshalb besonders bedauerlich, weil damit die bisher vereinnahmten Überschüsse gerade dem dafür genannten Zweck entzogen wurden.

Dies müsste aus unserer Sicht auch ein klares Signal an die Politik sein, dass diese Form der Rücklagenansammlung und Rücklagenverwendung nur sehr bedingt funktioniert, insbesondere wenn die Kreisverwaltung dem Gremium suggeriert, dass die durchgeführte Umbuchung aus der Ergebnisrücklage ins Basiskapital rechtlich zwingend notwendig gewesen sei. Hierzu haben wir als Kommunen eine dezidiert andere Rechtsauffassung. Insgesamt wird dadurch deutlich, dass die Ansammlung von Rücklagen für Großinvestitionen nach dem neuen Haushaltsrecht äußerst fragwürdig ist und unbestritten zu einer Doppelbelastung der Kommunen führt, da letztendlich die Abschreibungen immer nach der Gesamtinvestition und unabhängig von der Mittelherkunft berechnet werden.

Für eine positive Würdigung unserer Darstellungen, Argumente und Bewertungen für den jetzigen und für zukünftige Haushalte wären wir Ihnen sehr verbunden und stehen selbstverständlich für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.

 

PM Sekretariat Bürgermeister Kunst und Kultur Donzdorf

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