Dabei sind die städtischen Bäder und Museen, Volkshochschule, Haus der Familie, Jugendmusikschule, Stadtbibliothek, Tierpark Göppingen sowie Carisatt- und Rotkreuzladen. Bonuskarteninhaber haben zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Mitgliedsbeiträge im Sportverein für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren zu stellen. Genauere Informationen gibt es unter www.goeppingen.de.
Die Bonuskarte können alle Göppinger Bürger/-innen erhalten, die Sozialleistungen (ALG II, Leistungen nach SGB XII und Jugendhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder über ein geringes Einkommen verfügen – dieser Anspruch wird individuell berechnet. Kinder unter sechs Jahren erhalten keine eigene Bonuskarte. Bei der Inanspruchnahme von Vergünstigungen kann die Bonuskarte der Eltern vorgelegt werden.
Die Bonuskarte ist erhältlich bei der Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales, Zimmer 02 und 03, Pfarrstraße 11, 73033 Göppingen, Telefon 07161 650-5231 oder -5232 sowie E-Mail soziales@goeppingen.de und in allen Bezirksämtern.
PM Stadtverwaltung Göppingen