Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. September 2019

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, drei Zuhörer, Herrn Zaidman von der Deutschen Bahn AG zu TOP 2, Herrn Manfred Mezger vom Planungsbüro „mquadrat“ für die Tagesordnungspunkte 3 bis 5 sowie Herrn Heisele von der Geislinger Zeitung.

  1. Bekanntgabe der Niederschriften zu den öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 15. Juli 2019 und vom 22. Juli 2019

Der Bürgermeister gab die Gemeinderatsprotokolle der öffentlichen Sitzungen vom 15. Juli 2019 sowie vom 22. Juli 2019 bekannt. Das Gremium bestätigte diese.

  1. Neubaustrecke Wenlingen-Ulm, Planfeststellungsabschnitt 2.2. Informationen zur Planänderung „Forstweg Buch“

Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Zaidman von der Deutschen Bahn AG. Herr Zaidman erläuterte hierzu die Notwendigkeit der nun zu erwartenden Planänderung. Die rechtsgültige Planfeststellung zur Neubaustrecke Wendlingen-Ulm – bei uns in Mühlhausen i.T. im Bereich des PFA 2.2 gelegen – sieht die Verlegung des Forstweges ,,Buch“ aufgrund der Errichtung der Filstalbrücken und des Portals Buch vor.

Dafür ist sowohl in Richtung des Tals als auch in Richtung des Berghanges jeweils eine Stützwand zu errichten.

Im Rahmen der Ausführungsplanung und der damit verbundenen Fortschreibung des Baugrund- und Gründungsgutachten durch den geotechnischen Sachverständigen im Auftrag der DB AG, wurden die Baugrundverhältnisse der Hangschuttdecke im Bereich des Forstweges „Buch“ mit zusätzlichen Schürfgruben erkundet.

Die Nachweise der Standsicherheit der vorgesehenen Schwergewichtswand aus Gabionen konnten bereichsweise nicht bestätigt werden. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde eine Alternativlösung erarbeitet, welche nun Gegenstand der Planänderung „Forstweg Buch“ ist. Kurz: Die Planänderung umfasst den Entfall des talseitigen Stützbauwerks und Anpassung des bergseitigen Stützbauwerks in der Lage und in der Bauweise.

Der Gemeinderat nahm den Vortrag zur technischen Ausführung zur Kenntnis. Außerdem nahm das Gremium die vorgestellte Änderung zum Anlass, erneut auf die Problematik der Waldbewirtschaftung und der Zuwegung im Sinne der Grundstückseigentümer hinzuweisen. Aufgrund der bergseits vorgesehenen Stützwände kann keine Bewirtschaftung des Waldbestands mehr über den Forstweg erfolgen. Es sind Stützwände von teilweise drei bis sieben Meter vorgesehen. Das Fällen von Bäumen und der Abtransport genau über die Stützwände wären überhaupt nicht möglich. Problematisch wird die Situation dadurch, dass momentan keine andere Lösung vorliegt. Eine Bewirtschaftung von anderer Seite bzw. eine andere Zuwegung gibt es momentan nicht. Eine Nutzung des Waldes mit Hilfe eines Krans oder anderer forstwirtschaftlicher Großgeräte macht die Bewirtschaftung für den Grundstückseigentümer unwirtschaftlich. Herr Zaidman führte hierzu aus, dass diese Thematik durch die Betroffenen in das nun folgende Planänderungsverfahren eingebracht werden sollten. Dies gilt insbesondere auch für die Grundstückseigentümer. In seiner Funktion stellte Herr Zaidman zu diesem Tagesordnungspunkt lediglich die technische Planung dar. Rechtliche oder andere Aspekte wie z.B. Entschädigung, Kauf des Grundstücks oder andere Lösungsmöglichkeiten konnte und durfte er nicht darstellen. Die Gemeinderäte nahmen die Ausführungen zur Kenntnis und bekräftigten die Aussage, dass Forderungen hinsichtlich der Lösung einer möglichen Waldbewirtschaftung in die Stellungnahme der Gemeinde einfließen werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer können diese Forderungen im Planänderungsverfahren ebenfalls gegenüber dem Eisenbahnbundesamt vortragen.

  1. Bebauungsplan „Kreuzäcker II – 3. Änderung“ – Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.05.2018 sowie erneuter Aufstellungsbeschluss

Der Vorsitzende begrüßte Herrn Mezger vom Planungsbüro „mquadrat“ aus Bad Ball. Herr Mezger führte in die Historie zur Entwicklung des Bebauungsplans ein. Er führte aus, dass der Gemeinderat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2004 den Beschluss zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II“ gefasst hatte. Anschließend wurden verschiedene Gespräche mit den betroffenen Eigentümern im Plangebiet geführt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Aus verschiedenen Gründen wurde das Verfahren zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht fortgeführt. Im Jahr 2018 sollte ein neuer Anlauf gestartet werden, um für das Gebiet verbindliches Planungsrecht zu erhalten. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 wurde aus diesem Grund aufgehoben und ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens, hervorgerufen durch eine Vielzahl an betroffenen Grundstückseigentümern, sollen nun die bislang unbebauten Flächen im Südwesten des Plangebietes aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst werden und in jeweils separate Verfahren überführt werden. Die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung zu den Bebauungsplänen „Kreuzäcker 11, 4 Änderung“ (siehe TOP 4) sowie „Kreuzäcker II – Erweiterung“ (TOP 5) sind Ausfluss dieser Aufteilung in verschiedene Verfahren.

Nach weiteren Erläuterungen durch Bürgermeister Bernd Schaefer sowie durch Herrn Mezger wurde der Aufstellungsbeschluss vom 14.05.2018 durch den Gemeinderat aufgehoben Zudem wurde beschlossen, neu in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzusteigen um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere städtebauliche Entwicklung des Gebietes sowie deren Steuerung zu schaffen.

  1. Bebauungsplan „Kreuzäcker II – 4. Änderung“ – Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Herr Mezger erläuterte die bisherige Entwicklung und verwies auf Tagesordnungspunkt 3. Das Grundstück Fist. Nr. 176 an der Kreuzäckerstraße befindet sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzäcker 11, 2. Änderung“. Die Festsetzungen des zur Zeit rechtsgültigen Bebauungsplans setzen für das Grundstück eine eher kleinteilige Bebauung im Sinne des klassischen Einfamilienhauses fest.

Auf dem Grundstück möchte nun ein Investor 3 Mehrfamilienhäuser mit ca. 23 Wohneinheiten zur Deckung des mittelfristigen Bedarfs an Wohnungen in der Gemeinde errichten. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sind eine gemeinsame Tiefgarage unter den Gebäuden sowie offene Stellplätze entlang der Kreuzäckerstraße vorgesehen.

Um für das Bauvorhaben verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gern. § 12 BauGB mit einem Vorhaben und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag aufgestellt werden. Der Durchführungsvertrag ist spätestens vor dem Satzungsbeschluss gemäß 10 Abs. 1 BauGB zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde abzuschließen.

Nach dem Sachvortrag von Herrn Mezger und einigen Erläuterungen durch Bürgermeister Bernd Schaefer beschloss der Gemeinderat das Büro „mquadrat“ mit den Planungsleistungen für den Bebauungsplan sowie für die artenschutzrechtlichen Voruntersuchungen zu beauftragen. Darüber hinaus wird die Gemeinde einen Planungskostenvertrag mit dem Bauherrn abschließen, der diesen verpflichtet die Aufwendungen für die anfallenden Planungskosten der Gemeinde zu übernehmen.

  1. Bebauungsplan „Kreuzäcker II – Erweiterung – Aufstellungsbeschluss und Auftrag zur artenschutzrechtlichen Voruntersuchung

Bürgermeister Bernd Schaefer geht auf die wesentlichsten Punkte zu diesem Tagesordnungspunkt ein. Zwischen den Gebäuden Kreuzäckerstraße 28 und 46 befindet sich ein bislang unbebauter Bereich, welcher eine deutliche Lücke in der ansonsten geschlossenen Bebauung auf der Nordseite der Kreuzäckerstraße bildet. Aufgrund der bereits vorhandenen Erschließung bietet sich eine Bebauung dieses Bereiches jedoch an, gleichzeitig können Flächen an anderer Stelle geschont werden.

Die betroffenen Grundstücke des Plangebietes befinden sich teilweise bislang nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, somit besteht kein verbindliches Planungsrecht. Jedoch sollten die Grundstücke in das Bebauungsplanverfahren „Kreuzäcker 11, 3. Änderung und Erweiterung“ mit einbezogen werden. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens sollen die Erweiterungsflächen nun aus diesem Bebauungsplanverfahren herausgelöst werden. Nach weiteren Ausführungen durch Herrn Mezger beschließt der Gemeinderat in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzusteigen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung zu schaffen.

Das Büro mquadrat wurde mit Beschluss des Gemeinderats auf Grundlage des Honorarangebotes vom 04. September 2019 mit den Planungsleistungen für den Bebauungsplan in Höhe von ca. 11.000 € sowie auf Grundlage des Honorarangebotes vom 22. Juli 2019 für die artenschutzrechtlichen Voruntersuchungen in Höhe von ca. 4.400 € beauftragt.

  1. Realisierung von Landschaftsbalkonen im Zuge der Gartenschaubewerbung – Fördermittelantrag

Bürgermeister Bernd Schaefer erläutert die Idee der Landschaftsbalkone, die Teil der Konzeption zur TälesGartenschau sind. Frau Dr. Baumgärtner vom Verband Region Stuttgart begleitet die Bewerbung der Gemeinden im Oberen Filstal zur Tälesgartenschau bereits von Beginn an und steht uns bei allen Sitzungen und Beratungen zu Verfügung. Nach der Ausarbeitung des Gartenschaukonzepts durch das Büro faktorgruen hatte sie folgenden Vorschlag eingebracht:

Mit der Realisierung eines „Auftaktprojekt“ im Oberen Filstal könnte der interkommunale Gedanke aufgegriffen werden und die Täleskommunen würden ein Signal zur Gartenschaubewerbung setzen. Außerdem könnten im Zuge der Förderung „Landschaftspark Fils“ bei der Verwirklichung eines Einzelprojektes schon jetzt Zuschüsse beantragt werden. Bis zu 50% Förderung wären möglich.

Die Lenkungsgruppe Tälesgartenschau hat bei ihrer Sitzung am 8.7.2019 diesen Gedanken aufgegriffen und hat sich für die Realisierung von jeweils einem Landschaftsbalkon in jeder der fünf Täleskommunen ausgesprochen.

Im Konzept zur Tälesgartenschau wurde als zentraler Punkt die Schaffung eines durchgehenden Halbhöhenweges, der entlang des nördlichen und des südlichen Hangbereichs verläuft, beschlossen. Der Halbhöhenweg existiert auf Teilstrecken schon, jedoch sind viele verbindende Abschnitte erst zu schaffen.

An markanten Wegkreuzungen entlang des Halbhöhenweges sollen 5x5m große Aussichtsbalkone errichtet werden.

Auf Gemarkung Mühlhausen im Täle könnte der Bau eines Landschaftsbalkons oberhalb des Sternecks entstehen. Dieser wäre durch den Halbhöhenweg entlang des Sternecks in Richtung Wiesensteig verbunden. Der Weg führt dann in westlicher Richtung auch zu den Brücken- bzw. Tunnelbaustellen.

Schon jetzt könnte an dieser Stelle ein attraktiver Aussichtspunkt für Einwohner und Gäste mit dem Blick über Mühlhausen ins Täle ins Täle hinein geschaffen werden. Bei diesem Standort ist davon auszugehen, dass Naturschutzbelange nicht grundsätzlich dagegen stehen und somit eine einvernehmliche Lösung mit der Unteren Naturschutzbehörde gefunden werden kann. Die Fläche steht vollständig in kommunalem Eigentum.

Pro Gemeinde würden zwischen ca. 35.000 € und ca. 45.000 € an Baukosten entstehen zzgl. Honorar für ein Planungsbüro. Dieses wäre mit ca. 20 % der Baukosten anzusetzen.

Das Projekt wäre über die Region Stuttgart mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten zuschussfähig. Der Förderantrag müsste zeitnah bis zum 27.9.2019 beim Verband Region Stuttgart eingereicht werden.

Das Büro faktorgruen hat bereits einen Entwurf für den Landschaftsbalkon erarbeitet. Diese Planungsskizze diente dabei als Beratungsgrundlage.

Nach längerer Diskussion sprach sich der Gemeinderat dafür aus, einen Landschaftsbalkon zu realisieren und beschloss, einen Zuschussantrag über den Verband Region Stuttgart zu stellen.

Diskutiert wurde in dieser Sitzung insbesondere der mögliche Standort für diesen Aussichtspunkt. Es wurden aus der Mitte des Gremiums noch weitere einzelne Standorte diskutiert. Sämtliche angesprochene Standorte haben Vor- und Nachteile. Dabei war es nicht möglich, den optimalen Standort festzulegen.

Aus diesem Grund wurde die Frage des Standorts in dieser Sitzung offen gelassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die angesprochenen Örtlichkeiten zu prüfen. Eine Beschlussfassung hierzu wird vom Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

Hinsichtlich der Ausführung war sich das Gremium einig, dass das ausführende Planungsbüro noch geklärt werden muss. Eine Beauftragung des Büros ,,faktorgrün“ über die Antragstellung hinaus war in der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht beinhaltet.

  1. Ferienbetreuung für die Grundschüler der Felix-Nabor-Schule –Zustimmung zum Betreuungsangebot mit Festlegung derer Betreuungsgebühren.

Der Bedarf für eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler ist weiterhin gegeben. Die Bedarfsabfrage der Verwaltung hat einen Bedarf von 3 – 5 Kindern in einigen Ferienwochen ergeben. Der Gemeinderat hatte sich bereits schon einmal mit der Thematik befasst und beschlossen das Angebot bei so wenigen Schülern mit den zu erwartenden Kosten nicht anzubieten, hatte die Verwaltung jedoch beauftragt, nach optimalen Lösungen zu suchen.

Da der Bedarf weiterhin gegeben ist und das Angebot auch für Kinder aus Wiesensteig und Gruibingen gelten soll, wurde nun eine kostengünstige Lösung ausgearbeitet. Kosten und Leistung halten sich hierbei in vertretbarem Rahmen.

Der Gemeinderat hatte nach ausführlicher Beratung beschlossen, ab den Herbstferien des Schuljahres 19/20 eine Ferienbetreuung für festgelegte Ferienwochen anzubieten.

Folgende Rahmenbedingungen sind angedacht:

  • Es können von 2 Ehrenamtlichen 10 Kinder pro Tag betreut werden.
  • Die Ferienbetreuung wird auch für Grundschüler aus Wiesensteig und Gruibingen angeboten.
  • Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Anmeldung kann nur für eine volle Ferienwoche vorgenommen werden. Das Anmeldeverfahren läuft über das Schulsekretariat der Felix-Nabor-Schule und wird von Frau Evelin Baumann organisiert. Die Grundschulen erhalten im Weiteren noch ausführliche Informationen über die Ferienbetreuung.
  • Termine für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2019/2020 sind abschließend festgelegt auf: Herbstferien vom 28.10.2019 bis 31.10.2019, Osterferien vom 26.04.2020 bis 09.04.2020, Pfingstferien vom 02.06.2020 bis 05.06.2020, Sommerferien vom 29.07.2020 bis 31.07.2020 und vom 24.08.2020 bis 11.08.2020
  • In der Ferienbetreuung können die Kinder ab 7.30 Uhr und bis spätestens 9.00 Uhr kommen und ab 12.30 Uhr abgeholt werden, längstens aber bis 13.30 Uhr bleiben. Die Zeiten sollten eingehalten werden, damit ab 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr gemeinsame Aktivitäten durchgeführt werden können.
  • Die Ferienbetreuung findet im Pfarrhaus statt.
  • Es ist keine Mittagsverpflegung angedacht. Je nach Projekt wird dann evtl. im Rahmen dessen ein Essen angeboten. Die Kinder sollten sich ein Vesper mitbringen, da es keine Mittagsverpflegung gibt. Außer es wird ein Projekt angeboten welches ein Essen beinhaltet. (z.B. Pizzabacken im Backhaus oder Picknick bei gutem Wetter).
  • Die Kosten der Ferienbetreuung liegen pro Kind bei 15,- € pro Tag.
  1. Verpachtung einer Teilfläche von FSt. 669 zur Errichtung eines Funkmastens – Beschluss über den Abschluss eines Vertrages

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19. März 2019 die grundsätzliche Zustimmung zur Verpachtung einer Teilfläche von Flurstück 669 im Bereich der Eisenbahnüberführungen Filstal erteilt. Auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses hat die DFMG das Verfahren nun vorangetrieben und die bauliche Ausführung sowie den Entwurf des Vertrags vorgelegt.

Der Vertragsentwurf wurde durch die Verwaltung mit dem bereits bestehenden Vertrag für den Funkmast am alten Sportplatz verglichen. Hier gibt es keine Abweichungen. Ergänzt wurde der Entwurf darin, dass ausdrücklich auch die Fremdanlage des GSM-R Netzes der Bahn bei einem Pachtzuschlag einbezogen ist. Außerdem ist hier die Besonderheit zu beachten, dass beim Bau des Fundaments in den Bereich des Forstweges eingegriffen wird. Dieser Weg muss selbstverständlich wieder vollständig hergestellt werden. Dem Vertrag wurde nach Beschlussfassung des Gemeinderats mehrheitlich zugestimmt.

  1. Bekanntgaben

Besichtigung von Sport- und Gemeindehallen

Am Freitag, 27. September 2019 informiert sich der Gemeinderat im Rahmen einer Informationsfahrt bei verschiedenen Sport- und Gemeindehallen in näherer Umgebung über mögliche Ausführungen für die anstehende Erneuerung des Prallschutzes in unserer eigenen Gemeindehalle.

Mängel an der Brücke „Schönbachweg“

Vorab zu der endgültigen Bewertung der beauftragten Brückenhauptuntersuchungen liegen erste Ergebnisse vor. Hierzu erging deshalb die Information darüber, dass die Brücke „Schönbachweg“ (BW50) eine Zustandsnote entsprechen der Richtlinie RI-EBW-PRÜF (Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076) von schlechter als 3,5 erhalten hat. Eine Bewertung zwischen 3,5 und 4,0 entspricht einem ungenügenden Zustand des Bauwerks. Sie ist in Schulnoten mit der Note 6 vergleichbar. Entsprechend der Einschätzung der Prüfer und den Vorgaben der Richtlinie sind daher sofortige Maßnahmen erforderlich. Es wird die Sperrung der Brücke für KFZ empfohlen. Zudem werden eine Verengung der Fahrspur und das beidseitige Aufstellen von Abschrankungen parallel zu den vorhandenen Absturzsicherungen empfohlen. Das Geländer entspricht in Höhe und Ausführung nicht den geltenden Vorschriften. Somit könnte man die Brücke nur noch für den Fußgängerverkehr frei geben, Radfahrer müssten dann in diesem Bereich absteigen und schieben. Gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde und dem Straßenverkehrsamt werden die notwendigen Schritte besprochen und zeitnah Maßnahmen eingeleitet. Parallel werden z.Z. verschiedene Sanierungsmöglichkeiten geprüft.

Narzissen im Täle – Pflanzaktion

Im Rahmen der Besprechungen der Lenkungsgruppe TälesGartenschau war besprochen, für .das gesamte Täle eine gemeinsame Pflanzaktion durchzuführen, um in allen Gemeinden entlang der Fils ein gemeinsames Zeichen zu setzen, dies insbesondere mit Blick darauf, dass nächstes Jahr die Bewertungskommission das Goißatäle besuchen wird. Es wurde vorgeschlagen, einzelne Bereiche in den Ortschaften mit Narzissen zu bepflanzen. Hierzu kommt ein automatisiertes Verfahren zum Einsatz. Im Haushalt 2019 hat die Gemeinde Mühlhausen im Täle hierzu 3.000 € vorgesehen.

Folgende Bereiche werden in Mühlhausen einbezogen:

  • Rundum die Alte Linde, Wiesensteiger Straße
  • Kreuzung Autobahnzubringer
  • Zufahrt Untere Sommerbergstraße:
  • Rund um den Kreisverkehr
  • Blumenstreifen entlang der Parkplätze Feuerwehr und Rathaus

Planfeststellung BAB8 Albaufstieg – Erörterungstermin

Auf den Erörterungstermin am Donnerstag, 26.09.2019 in der Sickenbühlhalle in Gruibingen wurde nochmals speziell hingewiesen. Hier werden die im Verfahren eingebrachten Stellungnahmen und Anregungen der Beteiligten erörtert und die Entscheidungen hierüber besprochen. Auf die Einladungen des Regierungspräsidiums Stuttgart im Mitteilungsblatt Oberer Fils Bote wird verwiesen. Grundsätzlich ist dieser Termin nichtöffentlich, Betroffene Personen welche eine Stellungnahme abgegeben hatten, können an der Erörterung teilnehmen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gemeinde Mühlhausen im Täle selbst, welche über die Verwaltung eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hatte. Insbesondere das Thema Lärmschutz wird dabei eine wichtige Rolle spielen.

Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr

Am Samstag, 28. Oktober 2019 findet um 14:00 Uhr die Hauptübung unserer Freiwilligen Feuerwehr statt. Übungsort ist beim Gästehaus „daheim“ in der Wiesensteiger Straße. Die Mitglieder des Gemeinderats und die Bürgerschaft sind recht herzlich eingeladen, dem Übungsgeschehen zuzuschauen

Verbandsversammlung Schulverband „Oberes Filstal“

Am Montag, 30. September 2019 findet im Rathaus Deggingen die Verbandsversammlung des Schulverbands „Oberes Filstal“ statt. Mitglieder der Verbandsversammlung sind BM Bernd Schaefer und GRin Evelin Baumann.

Gemeinsame Sitzung aller Gemeinderäte zur Konzeption TälesGartenschau

Am Mittwoch, 09. Oktober 2019 findet eine gemeinsame Sitzung aller Gemeinderäte der an der Bewerbung zur Gartenschau teilnehmenden Gemeinden statt. Vorgestellt wird das Konzept zur Bewerbung. An diesem Tag sollte ursprünglich auch die Vereinsvorständesitzung stattfinden, die aufgrund dieses Termins jedoch verschoben werden muss.

Tag des offenen Schaf- und Ziegenstalls

Der mit Wiesensteig und Gruibingen gemeinsam errichtete Schaf- und Ziegenstall ist nun soweit fertiggestellt, dass er seiner zukünftigen Nutzung übergeben werden kann. Hierzu findet am 12. Oktober 2019 ein „Tag des offenen Schaf- und Ziegenstalls“ statt. Die Gemeinderäte und die Bürgerschaft sind hierzu recht herzlich eingeladen

Weinfest am 12. Oktober 2019

Die Wanderfreunde und die Musik-Gruppe veranstalten am Samstag, 12. Oktober 2019 wieder ein Weinfest. Gemeinderäte und Bürgerschaft sind recht herzlich eingeladen.

Verbandsversammlung Zweckverband „Region Schwäbische Alb“

Am Donnerstag, 22. Oktober 2019 findet im „alten Rathaus“ in Laichingen die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Region Schwäbische Alb“ stattt. Mitglieder der Verbandsversammlung sind BM Bernd Schaefer und GR Thomas Stehle. Wichtigste Themen sind die Haushaltspläne 2019 und auch für 2020 sowie die Digitalisierungsstrategie „Digitale Zukunftskommune@bw.

  1. Bürgerfragen

Es gab keine Bürgerfragen

  1. Sonstiges und Anfragen

Fußläufige Verbindung vom Kohlhau zum Netto

Am östlichen Rand hinter der Bebauung im Wohngebiet Kohlhau gibt es einen Wiesenweg in Richtung 8466. Dieser Weg endet offiziell an der Böschungskante zur 8466. Es wird berichtet, dass über genau diese Böschungskante eine fußläufige Verbindung zum Lebensmitteldiscounter Netto genutzt wird. Es wurde die Frage der Verkehrssicherung und der Haftung vorgetragen. Bürgermeister Bernd Schaefer erklärt hierzu, dass die Böschungskante im Eigentum des Bundes steht und dieser Bereich vom Regierungspräsidium Stuttgart verwaltet wird. Der gemeindliche Weg endet offiziell vor der Böschungskante. Eine fußläufige Verbindung ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Auf- und Abstieg über diese Böschungskante geschieht somit auf eigene Gefahr. Sollten sich zukünftig Haftungsfragen für die Gemeinde stellen, müsste man diese fußläufige Verbindung ggf. unterbinden

 

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle

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