Stadt setzt Plakataktion gegen das Taubenfüttern fort -Tauben füttern ist verboten

Die Stadt Göppingen appelliert an die Bevölkerung keine Tauben zu füttern. Mit einer Plakataktion wird an besonders belasteten Standorten auf die Problematik des Fütterns hingewiesen. Die Tauben vermehren sich explosionsartig aufgrund des Nahrungsüberangebotes und verkoten die Innenstadt, auch Ratten werden durch Futter verstärkt angelockt. Wer trotzdem Tauben füttert, dem droht ein Bußgeld.

Taubenfüttern mag gut gemeint sein, doch dadurch vermehren sich die Vögel unkontrolliert. Beschwerden über den Störfaktor Tauben gab es aus der Vergangenheit bis zum heutigen Tag; Aufklärung über die falsch verstandene Tierliebe ist ein wesentlicher Schritt, um die Taubenpopulation zu beschränken und die Stadt sauberer zu halten. Denn die Vögel sind überall dort vorhanden, wo in Stadtgebieten verwinkelte Gebäudeecken als Nistmöglichkeit und vor allem gesicherte Nahrungsquellen über menschliche Nahrungsreste vorzufinden sind – an Imbissbuden, Straßencafés und allgemein in Fußgängerzonen. Vereinzelt wird hier trotz Fütterungsverbot gezielt gefüttert. In Göppingen ist primär die Innenstadt um das Gebiet Marktstraße, die Hauptstraße mit angrenzenden Stadtplätzen, die Bleichstraße und das Bahnhofs- und ZOB-Umfeld betroffen.

Je mehr Nahrung die Tauben von den Menschen bekommen, desto unkontrollierter vermehren sich die Vögel und verschmutzen die Innenstädte. Rund zwölf Kilogramm Mist produziert eine Taube pro Jahr. Die Vögel sind sehr gut in der Lage, sich schnell an veränderte Lebensbedingungen anzupassen und nehmen gerne zusätzliche Nahrungsangebote an. Unter optimalen Bedingungen kann ein Taubenpaar bis zu zehn Junge im Jahr zeugen. Um dies zu reduzieren, muss man den Vögeln die üppigen Nahrungsangebote entziehen. Dann sind sie gezwungen, mehr Zeit in die natürliche Suche nach Futter zu investieren – und haben weniger Zeit zum Brüten. In Parkanlagen oder stark baumbestandenen Grünzonen halten sich Tauben in der Regel nicht auf, da sie dort Fressfeinde vermuten und vor allem das Futterangebot auf Normalmaß reduziert ist.

Hintergrund: Taubenfütterungsverbot und Speiseabfälle

Es besteht ein striktes Taubenfütterungsverbot im Stadtgebiet (§ 13 Polizeiverordnung). Die Zielrichtung dieses Verbots ist es, einer weiteren Zunahme der Taubenpopulation entgegenzuwirken. Die Tiere sind für Verschmutzungen mit verantwortlich. Hinzu kommt, dass ein gut gemeintes Füttern der Tauben den Tieren nicht bekommt und für sie gesundheitsschädlich sein kann. Ein gezieltes Füttern der Tauben sollte deshalb auch zum Schutz der Tiere unterbleiben.

Auf öffentlichen Verkehrsflächen werden leider oftmals weggeworfene Speiseabfälle festgestellt, welche von Tauben aufgenommen werden. Es ist verboten, Kleinabfälle wie Speiseabfälle wegzuwerfen (§ 11 Polizeiverordnung). Die Stadtverwaltung macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Gemeindliche Vollzugsdienst die Einhaltung der Vorschriften – teilweise auch in zivilen Fußstreifen – überwacht. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und mit Bußgeldern sanktioniert.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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