Aufgrund der aktuellen Witterung und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr sind das Grillen in und am Wald sowie der Konsum von Shishas auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bis einschließlich Sonntag, 4 August, untersagt.
Dies gilt sowohl für mitgebrachte Grillgeräte als auch für öffentliche Grillstellen. Ab Montag, 5. August, dürfen die Grillstellen wieder verwendet werden.
PM Stadtverwaltung Göppingen