Fundfahrräder gehen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten in das Eigentum der Stadt Eislingen über (§ 976 Abs. 1 BGB). Diese werden am Donnerstag, 08.08.2019 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im städtischen Betriebshof (Werkstraße 2) verkauft.
Die Fundfahrräder werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Jegliche Gewährleistung und Haftung wird ausgeschlossen.
Der Kaufpreis ist sofort in bar zu bezahlen.
Foto (Stadt Eislingen): Die Fundräder können am Versteigerungstermin käuflich erworben werden.
PM Stadtverwaltung Eislingen/Fils