Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Langer Morgen II:

Dem Bau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Limburgweg 19, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen.

Sauerbrunnen:

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat darüber, dass zwischenzeitlich das Untersuchungsprogramm des Einzugsgebietes des Sauerbrunnens mit dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau abgeklärt ist. Vor diesem Hintergrund erfolgt in Kürze die Ausschreibung der Bohrarbeiten zur Erkundung des Einzugsgebiets des Sauerbrunnens. Der Gemeinderat nahm diese Information zustimmend zur Kenntnis.

Hermann und Hilde Walter-Stiftung:

Die Veranstaltung mit Stumpfes Zieh und Zupf Kapelle am 16. April 2015 in der Sillerhalle erbrachte für die Hermann und Hilde Walter-Stiftung einen Erlös von 2.741 Euro, der zur Kapitalaufstockung der Hermann und Hilde Walter-Stiftung verwendet wird. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an alle Besucherinnen und Besucher unserer Stiftungsveranstaltung.

Förderprogramm „Baumschnitt Streuobst“ Baden-Württemberg:

Bürgermeister Jochen Reutter informierte, dass die Gemeinde Hattenhofen auch von diesem Förderprogramm profitieren wird. Ziel des Programmes ist die Förderung des fachgerechten Schnitts von Streuobstbäumen. In Hattenhofen gibt es 51 Antragsteller, die für insgesamt 1.046 Bäume einen Zuschuss aus der Landesförderung beantragt haben.

In diesem Zusammenhang wird sich auch der Arbeitskreis Streuobst in Bälde noch mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit die Gemeinde noch eine kommunale Schnittförderung ergänzend zum Landesprogramm ins Auge fasst.

Süddeutsche Erdgasleitung:

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb der Süddeutschen Erdgasleitung von Aichwald bis zur Station Ammerdingen in Bissingen/Bayern vorliegt und dieser bis Montag, 22. Juni 2015 im Rathaus zur Einsicht ausliegt. Ob die Erdgasleitung tatsächlich gebaut wird, ist momentan nicht absehbar.

Straßenfest – letztmalig Geld für Kneippbecken:

Der Erlös des diesjährigen Straßenfests wird, wie in den vergangenen Jahren, erneut für den Bau der Kneippanlage am Sauerbrunnen eingesetzt. Dies hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig beschlossen.

Verbandsthemen im Gemeinderat:

Bürgermeister Jochen Reutter informierte über die letzte Sitzung des Verwaltungsverbands Raum Bad Boll. Im Detail wird auf den Bericht im Mitteilungsblatt vom 10. Juni 2015 (Gemeinsame Mitteilungen) verwiesen. Insbesondere wurden die Themen Sicherheits- und Verkehrsfragen im Raum Bad Boll, die Breitbandverkabelung, der Flächennutzungsplan sowie die Jahresrechnung für das Jahr 2014 behandelt. In diesem Zusammenhang bittet ein Sprecher aus dem Gremium die Verwaltung darum, das Polizeirevier Uhingen über die Einbruchslage in Hattenhofen zu informieren und für entsprechende Präventionsmaßnahmen zu werben bzw. zu sorgen. Gleichzeitig sollte nach Aussage eines weiteren Sprechers für verstärkte Nachbarschaftshilfe bei der Einbruchsthematik geworben werden.

Schulverbandsversammlung Westliche Voralb:

Die drei Vertreter des Gemeinderats erhielten wie gewohnt ein freies Mandat zur Abstimmung in der am 24. Juni 2015 stattfindenden Versammlung des Schulverbands Westliche Voralb. Unter anderem geht es um einen Bericht von Herrn Rektor Mettang zur Gemeinschaftsschule, die Arbeit der Verbandsleitung, den Rechnungsabschluss 2014 sowie die Haushaltssatzung 2015 und Wahlen.

Kanalsanierung geht weiter

Diplomingenieur Uwe Straub vom Ingenieurbüro VTG Straub sowie Verbandsbaumeister Wolfgang Scheiring informierten den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Kanalsanierung. Aktuell ist die Sachlage so, dass die Gemeinde Hattenhofen den größten Teil ihres Kanalnetzes gemäß der Eigenkontrollverordnung Baden- Württemberg befahren, ausgewertet und saniert hat. Im Detail handelt es sich bei dem Kanalnetz der Gemeinde Hattenhofen um ein Gesamtnetz von ca. 22 Kilometern.

Bislang wurden 14,5 Kilometer befahren und ausgewertet sowie weitestgehend saniert. In dem genannten Bereich von 14,5 Kilometern sind noch Sanierungsmaßnahmen mit Kosten in Höhe von ca. 230.000 Euro entlang des Hauptsammlers in der Hauptstraße durchzuführen. Die noch verbleibenden ca. 7,5 Kilometer Kanallänge sind noch zu befahren und bezüglich möglicher Schäden auszuwerten. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Kanäle in der Zeller Straße sowie die Entlastungskanäle am südlichen Ortsrand sowie in Teilbereichen der oberen Hauptstraße. Mit Durchführung der genannten Maßnahmen sind dann sämtliche Kanalhaltungen der Gemeinde Hattenhofen befahren und ausgewertet. Abschließend wurde vorgeschlagen, die restlichen 7,5 Kilometer Kanallänge zu befahren und unter geeigneten Anbietern beschränkt auszuschreiben. Die Kosten hierfür belaufen sich für die Befahrung und die Auswertung auf insgesamt 40.000 Euro. Nach Auswertung der Befahrung ist vorgesehen, die Sanierungsplanung für die restlichen erforderlichen Sanierungsmaßnahmen aufzulisten und zur Ausschreibung zu bringen. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigten die Fachleute, dass alle Kanäle befahren werden müssen, unabhängig ob im Innenbereich oder Außenbereich. Eine punktartige Befahrung ist rechtlich nicht möglich. Verbandsbaumeister Scheiring weist in diesen Zusammenhang jedoch darauf hin, dass bei den Kanälen im Außenbereich nicht von größeren Schadensmaßnahmen auszugehen ist, wie sie im Innenbereich bei einer hohen Anzahl von Hausanschlüssen immer wieder festzustellen ist. Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig die Befahrungen und Bewertungen auszuschreiben und ermächtigte das Ingenieurbüro Straub in Zusammenarbeit mit dem Verbandsbaumeister und der Gemeindeverwaltung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die Auswertung soll bis Herbst dieses Jahres erfolgen, um dann die Sanierungsarbeiten für das kommende Jahr abschließend festlegen zu können.

Energetisches Quartierskonzept

Das Wohngebiet Bruckwiesen wird vertiefend untersucht. Wie in einer der vergangenen Sitzungen schon ausgeführt, wird die Gemeinde in die Ausarbeitung eines energetischen Quartierskonzepts einsteigen. Hintergrund dieser Überlegung ist insbesondere die Sensibilisierung der Bevölkerung für weitere energetische Verbesserungen sowie private Sanierungsprojekte anzustoßen. In der Sitzung des Gemeinderats konnte nunmehr der Förderantrag vorgelegt werden und der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Förderantrag für das Wohngebiet Bruckwiesen einzureichen. Insgesamt ist mit Gesamtkosten von ca. 58.000 Euro zu rechnen, von denen die Gemeinde Hattenhofen unter Berücksichtigung ihrer kommunalen Eigenleistungen einen Restbetrag von ca. 14.000 Euro aufzubringen hat. Die Finanzierung erfolgt über den Nachtragshaushaltsplan 2015.

Haushalt 2014 schließt ordentlich ab

Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem Überschuss von 440.000 Euro ab. Dies ist das erfreuliche Ergebnis der vom Gemeinderat festgestellten Jahresrechnung. Der Verwaltungshaushalt (laufender Betrieb) schließt mit einem Volumen von 5,1 Millionen Euro ab, der Vermögenshaushalt (Investitionen) beträgt 1,1 Millionen Euro. Die erwirtschaftete Zuführungsrate liegt um ca. 160.000 Euro höher als ursprünglich geplant.

Durch die Verbesserung im Verwaltungshaushalt mussten der allgemeinen Rücklage lediglich Mittel in Höhe von 190.000 Euro entnommen werden. Geplant war eine Entnahme der allgemeinen Rücklage in Höhe von 467.000 Euro. Des Weiteren wurde für den Kauf der Wohnung im Gebäude Ledergasse 3 eine Entnahme aus der NEV-Rücklage in Höhe von 241.500 Euro vorgenommen. Insgesamt verfügt die Gemeinde Hattenhofen aktuell über eine allgemeine Rücklage von 1.445.000 Euro.

Werden die zweckgebundenen Rücklagen, die NEV-Rücklagen sowie der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage in Abzug gebracht, ergibt sich für die Gemeinde Hattenhofen eine Finanzierungsreserve in Höhe von 1.231.000 Euro. Insgesamt konstatierten sowohl Bürgermeister Jochen Reutter als auch Stefanie Mühleisen als Kämmerin der Gemeinde Hattenhofen ein ordentliches Bilanzergebnis für das Jahr 2014. Nach den aktuellen Planungen kann die Gemeinde Hattenhofen auch in den Jahren 2015 bis 2018 mit positiven Zuführungsraten rechnen.

Einnahmeverbesserung

Die Verbesserung des Rechnungsabschlusses ist insbesondere auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Mehreinnahmen bei Schlüsselzuweisungen vom Land und Mehreinnahmen bei der Konzessionsabgabe bei der Wasserversorgung zurückzuführen.

In diesem Zusammenhang musste die Gemeinde jedoch auch weniger Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie geringere Einnahmen aus dem Personalkostenzuschuss des Landes für den Kindergarten verkraften. Hierbei wäre es unabhängig von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung für die Gemeinde wichtig und erforderlich die Einwohnerzahl zu steigern. Damit könnten Verluste im Bereich der Finanzzuweisungen aufgrund der Einwohnerzahl ausgeglichen werden.

Öffentliche Einrichtungen: Kostendeckung zwischen sieben und 52 Prozent

Die Kostendeckungsrate bei den öffentlichen Einrichtungen ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich soll die Gemeinde hier kostendeckend arbeiten. Dem steht entgegen, dass das es kostenrechtlich Einrichtungen gibt, bei denen aus sozialen und kommunalpolitischen Gründen eine volle Kostendeckung weder angestrebt noch erreicht werden kann. Dies gilt konkret für die Sillerhalle, den Farrenstall, den Friedhof und den Kindergarten. Die Sillerhalle hat einen Abmangel von 155.000 Euro, der Kostendeckungsgrad liegt bei ca. 23,1 Prozent und damit über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Dies resultiert aus einer inneren Verrechnung, nicht aus Mehreinnahmen.

Das Defizit im Bestattungswesen beträgt 48.000 Euro. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich aktuell auf 44,4 Prozent und liegt damit zwischenzeitlich deutlich unter dem Durchschnittswert des Landes von ca. 50 Prozent. Die Bestattungsgebühren der Gemeinde Hattenhofen wurden zuletzt mit Wirken zum 01.07.2012 erhöht. Im Laufe des Jahres 2015 ist vorgesehen, eine Neukalkulation zur Beratung im Gemeinderat vorzulegen. Der Abmangel beim Farrenstall beläuft sich auf ca. 21.000 Euro, so dass sich ein Kostendeckungsgrad von ca. sieben Prozent ergibt. Im Bereich des Kindergartens ergibt sich für das Haushaltsjahr 2014 ein Abmangel in Höhe von 280.000 Euro. Den Einnahmen in Höhe von 300.000 Euro stehen Ausgaben in Höhe von 580.000 Euro gegenüber, so dass sich ein Kostendeckungsgrad von 51,8 Prozent ergibt. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der letzten fünf Jahre liegt bei 50 Prozent. Zuletzt wurden die Kindergartengebühren zum 01.09.2014 um fünf Prozent erhöht. Der Gemeindetag Baden-Württemberg als kommunaler Spitzenverband strebt bei seinen Richtwerten einen Kostendeckungsgrad durch Eltern von etwa 20 Prozent an. Im Jahr 2014 wurden die Ausgaben der Kindergartens Hattenhofen zu 15,4 Prozent durch Elternbeiträge gedeckt.

Investitionen und Verschuldung

Die größten Investitionen tätigte die Gemeinde letztes Jahr für die Rathaussanierung mit 880.000 Euro, die Beschaffung des neuen Löschfahrzeugs für die Feuerwehr mit 214.000 Euro, die Straßensanierung in der Sparwieser Straße mit ca. 280.000 Euro sowie der Erwerb der Straßenbeleuchtung mit 153.000 Euro. Die Verschuldung der Gemeinde verringerte sich um die ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von rund 158.000 Euro auf 1,48 Millionen Euro. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 515 Euro, was unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden liegt.

Abschließend stimmte der Gemeinderat der Feststellung der Jahresrechnung 2014 einstimmig zu.

PM

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