Erneuerbare Energien und Wärmedämmung statt Heizöl und Gas – Hauseigentümer schützen mit 15 Prozent erneuerbarer Wärme das Klima

Die Energieagentur Landkreis Göppingen  informiert zu Erfüllungsoptionen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg.

Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg. Insbesondere die Verbrennung fossiler Energieträger wie Heizöl und Gas ist eine wesentliche Ursache der Klimakrise. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg trägt seit über zehn Jahren dazu bei, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt: Legen sich Eigentümer von Häusern im Südwesten eine neue Heizung zu, müssen sie nach dem Tausch 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Für Hauseigentümer gibt es zahlreiche Erfüllungsoptionen: So können erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Umweltwärme oder Bioenergie genutzt oder Dach, Wand oder Kellerdecke gut gedämmt werden. Die Energieagentur verweist auf das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. „Wichtig ist, sich vor dem Kauf einer neuen Heizung umfassend zu informieren“, sagt Timm Engelhardt von der Energieagentur Landkreis Göppingen.  Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon der Energieagentur unter 07161-6516500 oder unter www.klimaschutz-goeppingen.de.

Im Jahr 2015 stieg mit der Novelle des EWärmeG der vom Gesetzgeber geforderte Anteil für Ökowärme von 10 auf 15 Prozent. Die Regelung gilt für bestehende Wohn- und seitdem auch für Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg. Mit Wärme aus erneuerbaren Energien leisten Hauseigentümer einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz: Durch das Gesetz werden  laut Umweltministerium Baden-Württemberg jährlich knapp 400.000 Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Das ergab die Ende 2018 vorgelegte Evaluation des Landes.

Insgesamt bestehen 14 Erfüllungsoptionen, die untereinander nahezu beliebig kombiniert werden können. „Das ermöglicht für jedes Haus eine passende, wirtschaftlich tragfähige Lösung. Zur optimalen Umsetzung der Vorgaben sollten sich Eigentümer an Gebäudeenergieberater wenden“, rät Timm Engelhardt von der Energieagentur.

 

Wie Hauseigentümer das EWärmeG erfüllen

Vollständig erfüllt werden kann das Gesetz mit Hackschnitzel -, Scheitholz- und Pellet-Zentralheizungen. Kachelöfen, Pelletöfen sowie Grundöfen, die 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen ebenfalls vollständig. Fast alle Geräte müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent vorweisen, Pelletöfen sogar 90 Prozent.

Für Solarthermiekollektoren, die die Warmwasserbereitung und gegebenenfalls auch die Heizung unterstützen, werden in Ein- und Zweifamilienhäusern 7 Quadratmeter Kollektorfläche je 100 Quadratmeter Wohnfläche gefordert, um das Gesetz vollständig erfüllen zu können. Ab drei Wohneinheiten reichen sechs Quadratmeter Solarkollektoren je 100 Quadratmeter Wohnfläche aus. Nutzen die Eigentümer effizientere Vakuumröhrenkollektoren, darf die Kollektorfläche um 20 Prozent kleiner ausfallen.

Entscheiden sich Hauseigentümer für eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, muss diese eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 erreichen. Die Energieagentur empfiehlt, eine Jahresarbeitszahl von mindestens vier zu planen und einen Wärmemengenzähler zur Überprüfung einzubauen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Wer Wärmepumpen nutzt, sollte  Flächenheizungen im Fußboden oder der Wand eingebaut haben.

Heizen mit einem Bioöl- und Biogasanteil erfüllt die Anforderungen des EWärmeG zu zwei Dritteln; das entspricht zehn Prozentpunkten. Der Nachweis erfolgt über die Brennstoffabrechnung. Für Biogas gilt eine Leistungsobergrenze von 50 Kilowatt. „Bedingung ist dabei zudem eine Heizung mit Brennwerttechnik, die aber heute sowieso Standard sein sollte“, sagt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). Damit ein Brennwertkessel effizient arbeitet, sollte – auch unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben – vom Heizungsbauer ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die restlichen fünf Prozentpunkte müssen bei dieser Erfüllungsoption über eine andere Maßnahme abgedeckt werden.

Wer das Gesetz mit der Erzeugung von Sonnenstrom vollständig erfüllen will, kann auch eine Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung von zwei Kilowatt je 100 Quadratmeter Wohnfläche installieren. Möglich ist auch der Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz oder die Erzeugung von Wärme in einem Blockheizkraftwerk.

 

Dämmung und Sanierungsfahrplan

Hauseigentümer haben als Alternative zur Nutzung von erneuerbaren Energien auch die Möglichkeit, eine Wärmedämmung anzubringen. Bei einem Dach entspricht eine Dämmung von rund 18 bis 24 Zentimetern Dicke den Anforderungen des Gesetzes, die als U-Wert definiert sind. Für Fassaden sind es 16 bis 18 Zentimeter Dicke. Die Dämmung der Kellerdecke wird mit einem Anteil von zehn Prozentpunkten angerechnet, sofern das Gebäude bis zu zwei Vollgeschosse hat. Für Gebäude mit bis zu vier Vollgeschossen können fünf Prozentpunkte angerechnet werden. Eine Dämmung von zehn bis 14 Zentimetern eines guten Dämmstoffes erfüllt in der Regel die Anforderungen. Auch wer seine Gebäudehülle  ganzheitlich saniert oder saniert hat, erfüllt das Gesetz. Bedingung ist, dass die Gebäudehülle bestimmte altersabhängige Mindestanforderungen erreicht.

Als Maßnahme ist auch eine individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen zulässig, der sogenannte energetische Sanierungsfahrplan. Wer von einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu einem Drittel, das entspricht fünf Prozentpunkten. Der Fahrplan ist eine günstige Erfüllungsoption: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 Euro, dafür gibt es eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes und Vorschläge für profitable Energiesparmaßnahmen. Auch der vom Bund geförderte individuelle Sanierungsfahrplan und die sogenannte vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen das EWärmeG zu einem Drittel.

Mehr Informationen gibt es auch hier https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/erneuerbare-waerme-gesetz-2015 sowie unter www.klimaschutz-goeppingen.de

Die Energieagentur informiert Wohnungs- und Gebäudeeigentümer neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für eine qualifizierte und ganzheitliche Gebäudeenergieberatung. Aufgrund der Förderung durch den Landkreis Göppingen, die Kreissparkasse Göppingen, die Energieversorgung Filstal, das Albwerk sowie die Kreishandwerkerschaft Göppingen, kann die Energieagentur neutral und produktunabhängig die kostenlosen Erstberatungen durchführen. Durch eine Kooperation mit der Verbraucherzentrale kommen die Mitarbeiter der Energieagentur gegen einen geringen Eigenanteil auch vor Ort.

 

 

PM Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH

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