Die Bürgerinitiative (BI) „Müll-Konzept Göppingen“ hat in einer Pressemitteilung über die Entsorgung von Abfällen aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen in eine bayerische Müllverbrennungsanlage berichtet. Vor dem Hintergrund des auch in Baden-Württemberg anstehenden Rückbaus von kerntechnischen Anlagen wurde daraus gemutmaßt, dass dies auch im Müllheizkraftwerk (MHKW) Göppingen geschehe. Dies ist nicht der Fall.
Die Betreiberin des Müllheizkraftwerks Göppingen, die EEW Energy from Waste Göppingen GmbH hat dem Landkreis bestätigt, dass in der Vergangenheit keine sogenannten freigemessenen Abfälle angenommen worden sind. Es sind bislang auch keine Anfragen zur Annahme solcher Abfälle eingegangen, weder durch Behörden, Kommunen oder private Entsorger. Diese sind nach der Betriebsordnung für die EEW Göppingen GmbH ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Abfällen aus Kernkraftwerken, die zur Verbrennung freigegeben wurden, handelt es sich ausdrücklich nicht um radioaktive Stoffe. Solche Abfälle werden im MHKW Göppingen auch nicht verbrannt, noch hat EEW sich bereit erklärt, diese anzunehmen. An dieser konsequenten Haltung wird sich auch künftig nichts ändern.
Bezüglich der in der Pressemitteilung der BI geführten allgemein politischen Bewertung zu frei gemessenen Abfällen ist der Landkreis auf das zuständige Umweltministerium zugegangen.
Demnach sind ein Prozent der Gesamtmasse eines Atomkraftwerks, im Falle des Kernkraftwerks Neckarwestheim mit dem Block I rund 331.000 Tonnen, radioaktive Abfälle, die für ein Endlager vorgesehen sind. Ein weiteres Prozent der Gesamtmasse eines Atomkraftwerks besteht überwiegend aus Bauschutt, der zur Beseitigung auf einer Deponie freigegeben wird. Zirka 98 % der Gesamtmasse eines Atomkraftwerks kann in den konventionellen Stoffkreislauf eingebracht und im Wesentlichen stofflich verwertet werden. Nur ein ganz kleiner Teil davon geht in die Verbrennung. Zuvor wird vom entsprechenden Betreiber der Verbrennungsanlage eine Einverständniserklärung eingeholt. Eine solche Einverständniserklärung hat die Betreiberin nicht erteilt. Daher wird die Mitverbrennung von Abfällen, die zur Verbrennung frei gegeben sind, in Göppingen ausgeschlossen.
PM Landratsamt Göppingen